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Erfolg für Kunden der Provinzial Lebensversicherung: GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE erreichen Rückabwicklung durch Widerspruch
Holen Sie jetzt noch schnell das Maximum aus Ihrer Versicherung heraus. Versicherer haben oftmals auch die hierfür erforderlichen Anwaltskosten zu tragen. Kunde erhält mehr als das Doppelte des Rückkaufswertes
Wir berichteten bereits im Zusammenhang mit einer Lebensversicherung der Clerical Medical von den finanziellen Vorteilen eines Widerspruchs.
Jetzt gelang es den Anwälten von GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE einen Widerspruch auch bei der Provinzial durchzusetzen.
Der Versicherungsnehmer erhielt sämtliche von ihm eingezahlten Beiträge zurück zuzüglich einer Verzinsung, die weit über dem liegt, was momentan üblicherweise auf dem Kapitalmarkt zu erreichen ist. Der von der Versicherung ausgewiesene Rückkaufswert bei Kündigung hingegen betrug weniger als die Hälfte dessen.
Widerspruch lohnt sich
Versicherer können heute vielfach nicht mehr die anfangs prognostizierten Renditen erwirtschaften. Folge dessen ist, dass eine Lebensversicherung, die bei Abschluss noch als profitable Geldanlage galt, heute nicht mehr lohnenswert ist.
Durch den Widerspruch hingegen erhält der Versicherungsnehmer oftmals mehr, als bei vertragsgemäßem Ablauf der Versicherung oder bei Kündigung, da hierbei nur der Rückkaufswert ausbezahlt wird.
Bei einem Widerspruch erhält der Versicherungsnehmer sämtliche eingezahlten Beiträge zurück zuzüglich einer attraktiven Verzinsung. Lediglich ein geringer Betrag für den genossenen Versicherungsschutz (Todesfall, Berufsunfähigkeit o.Ä.) wird in Abzug gebracht.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Unsere Erfahrung zeigt, dass Versicherungsnehmer mit anwaltlicher Hilfe vielfach bereits im außergerichtlichen Bereich zu ihrem Ziel kommen. Ein gerichtliches Verfahren ist oftmals nicht notwendig. Praxistipp der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Dieser Fall zeigt wieder einmal, dass es sich lohnt, gleich einen Fachmann hinzuzuziehen und anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies erspart dem Versicherungsnehmer viel Zeit und Ärger.
Verfügen auch Sie über eine Lebens- oder Rentenversicherung aus dem betreffenden Zeitraum, beraten wir Sie gerne und setzen gegebenenfalls Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Versicherer durch.
Setzen Sie sich
einfach mit uns in Verbindung.
09. Oktober 2017 (Rechtsanwältin Erika Ruhrig) Tel.: 02241/1733-21; info@rechtinfo.de
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