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PC Profit Coaching AG: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fordert Abwicklung des Einlagengeschäfts

Göppinger PC Profit Coaching muss sofort Geld an Anleger zurückzahlen.  

Am 09.12.2004 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegenüber der PC Profit Coaching AG, Göppingen, angeordnet, das von ihr ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft abzuwickeln.

 

Die PC Profit Coaching AG, Göppingen, bot Anlegern an, auf der Grundlage von „Beteiligungsverträgen“ rückzahlbare Gelder entgegenzunehmen. Hierbei versprach sie den Anlegern, das Kapital einschließlich einer fest vereinbarten „Mindestbeteiligung“ in Höhe von 8 % zu einem auf dem Zeichnungsschein angegebenen Fälligkeitstermin zurückzuzahlen.

 

Damit betreibt die PC Profit Coaching AG das Einlagengeschäft ohne über die erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

 

Die PC Profit Coaching AG ist auf Grund der Abwicklungsanordnung verpflichtet, die Gelder unverzüglich an die Anleger zurückzuzahlen. Die BaFin geht derzeit von 33 gezeichneten „Beteiligungsverträgen“ und einer Einlagensumme von ca. 580.000 Euro aus.

 

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

 

 

Quelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Pressemitteilung vom 04. Febr. 2005

 

25. März 2005 (HG)

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