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PROKON: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Rodbertus wegen Insolvenzverschleppung Die Staatsanwaltschaft Lübeck hat nach den Vorermittlungen nun die offiziellen Ermittlungen gegen den PROKON-Gründer eingeleitet. Neben dem Verdacht auf Insolvenzverschleppung werde auch wegen weiterer Wirtschaftsdelikte ermittelt, so die Oberstaatsanwältin Wenke Haker-Alm. Insolvenzverschleppung lautet der primäre Vorwurf gegen Rodbertus. Die Staatsanwaltschaft Lübeck ermittelt nun, wann genau PROKON zahlungsunfähig gewesen ist. Bereits im Laufe des Jahres 2013 waren zahlreiche Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Lübeck eingegangen. Über die Vorermittlungen hatten wir bereits im Januar 2014 berichtet: Gegenstand der Ermittlungen ist auch der Vorwurf des Betrugs in einem besonders schweren Fall. Es geht dabei auch um die Frage der Finanzierungsstruktur von PROKON und den Vorwurf des Betreibens eines so genannten „Schneeballsystems“.
Jetzt geht es also ans Eingemachte. Nach dem Insolvenzverwalter muss sich nun auch die Staatsanwaltschaft durch die großen Mengen an Daten und Unterlagen von PROKON wühlen. Mindestens ein Jahr werden die Ermittlungsarbeiten wohl dauern, so die zuständige Oberstaatsanwältin.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Auch wenn die strafrechtliche Beurteilung des Tuns von Rodbertus momentan nur ein Nebenkriegsschauplatz ist, könnte dies für die Anleger durchaus noch Bedeutung gewinnen. Denn im Rahmen staatsanwaltlicher Ermittlungen könnten Informationen zu Tage gefördert werden, die den Anlegern ggf. für Schadensersatzansprüche nutzen können.
Jetzt steht in einer Woche erst einmal der Termin zur ersten Gläubigerversammlung an und mit der Wahl des Insolvenzverwalters eine wesentliche Weichenstellung für das weitere Verfahren. Aus diesem Grund ist es enorm wichtig, dass Anleger ihr Stimmrecht wahrnehmen. Ganz gleich, ob sie persönlich zur Gläubigerversammlung fahren, oder sich dort vertreten lassen.
Anleger, die eine Vertretung und Stimmrechtsausübung durch die KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE in der Gläubigerversammlung am 22.07.2014 im Hamburg wünschen, finden hier die entsprechenden Vollmachtunterlagen.
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Wir bieten eine Vertretung in der Gläubigerversammlung kombiniert mit der Zusendung unseres Newsletters für einmalig nur 30,00 Euro. Bereits seit Anfang des Jahres versenden wir unveröffentlichte Details und Hintergrundinformationen an die bei uns registrierten Anleger.
Wenn Sie weitere Informationen, insbesondere zu den Hintergründen und Einzelheiten des Verfahrens, wünschen, die wir in Abständen direkt versenden, können Sie kostenfrei Ihre Angaben bei uns hinterlegen.
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Quelle: Onlineausgabe des Handelsblatt vom 15. Juli 2014
15. Juli 2014 (Rechtsanwältin Chiara Bahrig)
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