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Bankhaus Partin GmbH & Co. KG: Hälftiger Kreditverzicht bei Deinböck-Anlagen

Das ehemalige Kreditinstitut der „Göttinger Gruppe“, die heute insolvente Partin-Bank, finanzierte eine Reihe fragwürdiger Kapitalanlagen. Diese unsägliche Verbindung konnten einige Anleger mit Hilfe der Kanzlei Göddecke am Ende doch noch für sich nutzen

Anfang der 90-er Jahre finanzierte die Vorgängerbank der Partin-Bank AG, Bad Mergentheim (die Securenta Bank AG, München), eine Vielzahl von Beteiligungen an der Deinböck AG. Zu diesem Zeitpunkt waren sowohl die Deinböck AG als auch die Bank, die die Kredite an die Anleger gab, personell miteinander verflochten und gehörten im weitesten Sinne zum „Securenta – Konzern“, der sich werbewirksam als „Die Göttinger Gruppe“ versteht.

 

Die Kapitalanlagestrategie der Deinböck AG hat sich eindeutig als Fehlschlag erwiesen (Link). Denn anstatt nur anfängliche Buchverluste zu erwirtschaften und parallel dazu durch geschicktes Immobilienmanagement stille Reserven aufzubauen, rutschte das Anlageunternehmen immer mehr in die reale Verlustzone. Die Immobilien, in die man investierte, erwiesen sich zu einem nicht unerheblichen Prozentsatz als Verlustbringer. Im Laufe der vergangenen Jahre wechselte mehrfach das Management; aber auch hierdurch konnte das Blatt nicht nennenswert gewendet werden. Gleichfalls wurde durch die Deinböck AG versucht, wegen formeller Fehler die Anleger zur Kasse zu bitten, anstatt die laut Prospekt zugesagten gewinnunabhängigen Ausschüttungen jährlich fließen zu lassen. Gerade die avisierten Ausschüttungen sollten konzeptionsgemäß die Darlehensaufnahme für das Engagement an der Deinböck AG sinnvoll machen, da aus den Ausschüttungen die Kreditzinsen „locker“ zu bedienen sein sollten.

 

Nicht nur die Deinböck AG erwies sich als finanzieller Flop. Auch das Bankhaus Partin kalkulierte offensichtlich schlecht. Denn im April 2001 schloss das damals zuständige Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen die Pforten und setzte einen Insolvenzverwalter ein. Diesem wurde nun durch die Kanzlei Göddecke vorgehalten, dass die Kreditverträge wegen des Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften unwirksam sein könnten. Da einzelne Vorgänge teilweise nicht mehr rekapitulierbar waren und die im Fluss befindliche Rechtsprechung es erforderlich gemacht hätte, langwierige Prozesse zu führen, kamen Insolvenzverwaltung und die Kanzlei Göddecke überein, den Kompromiss im teilweisen Erlass zu finden. Dieses Ergebnis hat für alle Seiten Vorteile, da der Insolvenzverwalter kurzfristige Geldmittel erhält und die geprellten Anleger mit sofortiger Wirkung einen Großteil der damals hochverzinslichen Schulden erlassen bekommen.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

 

Noch laufende Kreditverbindlichkeiten beim Bankhaus Partin sollten sie – egal ob die Deinböck AG oder ein anderes Unternehmen betreffend – in jedem Falle anwaltlich überprüfen lassen. Auch sollten irgendwelche Ablösungsangebote von Seiten der Insolvenzverwaltung nicht ohne vorherige Rücksprache mit einem Anwalt angenommen werden.

 

Links:

 

:: Deinböck AG: Kündigung - zweiter Teil (13. Oktober 2005)

 

:: Deinböck AG: Schuss ging nach hinten los (18. Oktober 2005)

 

18. Oktober 2005 (MC)

 

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