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PROKON: Vertretung in der GläubigerversammlungAm 22.07.2014 findet in Hamburg die Gläubigerversammlung de PROKON Regenerative Energien GmbH statt. Um an dem weiteren Verfahren entscheidend mitzuwirken, sollten Genussrechtsinhaber ihr Stimmrecht unbedingt wahrnehmen. Wie Anleger das Heft des Handelns auch weiterhin in Händen halten, lesen sie hier.Mit der Gläubigerversammlung steht nun der nächste entscheidende Termin an, nachdem das Insolvenzgericht sämtliche Forderungen der Genussrechtsinhaber für vorrangig erklärt hatte. Im Juli haben die Gläubiger dann unter Anderem die Möglichkeit, einen Gläubigerausschuss zu wählen und damit das weitere Verfahren mitzubestimmen. Auch der Insolvenzplan wird Gegenstand der Gläubigerversammlung sein. Dieser enthält unter Anderem das Sanierungsziel und die geplanten Maßnahmen. Für die Genussrechtsinhaber wird dies ein entscheidender Meilenstein sein, der eine erste Richtung im Insolvenzverfahren vorgibt.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Anleger sollten diese wichtige Einflussnahmemöglichkeit nutzen. Für die Wahrnehmung der Stimmrechte müssen die Genussrechtsinhaber nicht zwingend persönlich in Hamburg anwesend sein. Sie können auch einen Dritten, beispielsweise einen Rechtsanwalt, mit der Vertretung und Stimmrechtsausübung beauftragen.
Anleger, die eine Vertretung und Stimmrechtsausübung durch die KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE in der Gläubigerversammlung wünschen, finden
die entsprechenden Vollmachtsunterlagen. Wir bieten eine Vertretung in der Gläubigerversammlung kombiniert mit der Zusendung unseres Newsletters für einmalig nur 30,00 Euro. Bereits seit Anfang des Jahres versenden wir unveröffentlichte Details und Hintergrundinformationen an die bei uns registrierten Anleger.
Wenn Sie weitere Informationen, insbesondere über die Hintergründe des Nachrangs, wünschen, die wir in Abständen direkt versenden, können Sie kostenfrei Ihre Angaben bei uns hinterlegen.
Nutzen Sie gerne auch unseren kostenfreien telefonischen Erstkontakt unter 02241 – 1733-24 mit Rechtsanwältin Bahrig.
Quelle: eigener Bericht
16. Mai 2014 (Rechtsanwältin Chiara Bahrig)
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