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Prorendita Eins GmbH & Co. KG: Sparkasse muss Anlegerin ihren gesamten Schaden ersetzenDie Sparkasse KölnBonn hatte bei ihrer Empfehlung, eine Beteiligung an der Prorendita Eins zu zeichnen, nicht auf das Totalverlustrisiko und das Risiko der Fremdfinanzierung hingewiesen. Sie muss deshalb einer Anlegerin den gesamten Schaden ersetzen. Das Urteil aus Köln hat Signalwirkung für viele Kapitalanleger.Eine Anlegerin hatte sich im Jahr 2005 an der Prorendita Eins GmbH & Co. KG beteiligt. Sie war von einem Mitarbeiter der Sparkasse beraten worden, der ihr die Anlage empfohlen hatte. Es handelt sich bei der Prorendita Eins um einen geschlossenen Fonds, der von Ideenkapital aufgelegt wird. Die Fondsgesellschaft investiert über eine britische Partnergesellschaft in britische Zweitmarkt-Lebensversicherungen. Nach dem Fondskonzept werden britische Lebensversicherungen von Versicherungsnehmern aufgekauft, die ihre Lebensversicherungen abstoßen wollen.
Die Beteiligung entwickelte sich jedoch nicht so wie erhofft. Der Handel mit Lebensversicherungspolicen auf dem Zweitmarkt kam völlig zum Erliegen. Ausschüttungen blieben aus. Die Fondsgesellschaft teilte mit, dass mit einem erheblichen Kapitalverlust zu rechnen sei. Die Anlegerin zog gegen die Sparkasse vor Gericht. Sie warf der Sparkasse vor, ihr eine verlustträchtige Anlage empfohlen zu haben, obwohl es ihr auf den Kapitalerhalt angekommen war. Außerdem wollte sie das Geld nur kurzfristig anlegen. Tatsächlich läuft die Beteiligung jedoch bis 2018.
Das Landgericht Köln gab der Anlegerin Recht und verurteilte die Sparkasse zur Rückzahlung des Anlagebetrages gegen Rückgabe der Beteiligung an der Prorendita Eins. Das Gericht war überzeugt davon, dass die Sparkasse die Anlegerin nicht ausreichend auf das Totalverlustrisiko hingewiesen hatte. Ferner fehlte auch jeglicher Hinweis darauf, dass der Fonds konzeptgemäß ein Fremddarlehen in erheblichem Umfang aufnimmt. Hiermit gehe der Fonds und damit auch der Anleger ein nicht zu unterschätzendes Finanzierungsrisiko ein, so das Landgericht.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Das Konzept der Prorendita Eins GmbH & Co. KG, Lebensversicherungen auf dem britischen Zweitmarkt aufzukaufen, ist vom Prinzip her gut. Es ist auch durchaus üblich, zur Steigerung der Rendite ein Fremddarlehen aufzunehmen, dessen Zinsen günstiger sind als der realistisch zu erzielende Gewinn. Wer jedoch eine solche Anlage empfiehlt, muss sicherstellen, dass sein Gegenüber sich der Risiken bewusst ist. Und er darf diese Anlage nicht als sicher oder risikolos darstellen – denn dies ist sie gewiss nicht.
Wenn auch Sie eine Beteiligung an einem Prorendita Britische Leben Fonds gezeichnet haben und sich von Ihrer Bank oder Sparkasse falsch beraten fühlen, besteht die Chance auf erfolgreiche Rückabwicklung. Rufen Sie uns einfach unverbindlich unter 02241 173326 an!
Quelle: Landgericht Köln (LG Köln), Urteil vom 06.12.2013, Aktenzeichen 3 O 462/11 (nicht rechtskräftig)
11. Februar 2014 (Rechtsanwältin Jutta Krause) |
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