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Provisionen von Versicherungsvertretern sollen begrenzt werden Die Vermittlungsprovisionen in der privaten Kranken- und Lebensversicherung sollen begrenzt werden. Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion kündigte in der Sitzung des Finanzausschusses einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen an, mit dem der derzeit in der Beratung befindliche Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts (17/6051) ergänzt werden soll. Gerade Neuverträge in der Privaten Krankenversicherung seien sehr häufig „provisionsgetrieben“ gewesen, erläuterte der Sprecher. Diesen Missstand gelte es einzudämmen. Die Begrenzung der Vermittlungsprovisionen, über die keine detaillierteren Angaben gemacht wurden, soll zum 1. Januar 2012 in Kraft treten. Ein Sprecher der SPD-Fraktion bezeichnete die Ankündigung der Unionsfraktion als „hochgradig interessant und wichtig“.
Kern des Gesetzentwurfs ist die Regulierung des sogenannten Grauen Kapitalmarkts. Missständen in diesem Marktsegment soll entgegengewirkt werden, indem Pflichten für Banken und Sparkassen im regulierten Bereich des Kapitalmarktes auf Anbieter im Grauen Markt ausgedehnt werden. „Hierzu gehören das aufsichtsrechtliche Gebot, anlegergerecht zu beraten, Provisionen offen zu legen und über ein Beratungsgespräch ein Protokoll zu führen und dem Anleger zur Verfügung zu stellen“, heißt es in der Begründung des Entwurfs.
Außerdem sollen die Anforderungen für das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen verschärft werden. Verkaufsprospekte für Vermögensanlagen sollen zusätzliche inhaltliche Anforderungen erfüllen. So sollen sie in Zukunft Informationen enthalten müssen, „die eine Beurteilung der Seriosität der Projektinitiatoren ermöglichen“. Prospekte für Vermögensanlagen auf dem Grauen Markt sollen strengen Prüfungsmaßstäben unterliegen, die denen für Wertpapiere vergleichbar seien. Außerdem sollen Anbieter von Vermögensanlagen verpflichtet werden, Kurzinformationsblätter zu erstellen. Diese „Beipackzettel“ sollen dazu dienen, die Anleger in kurzer und verständlicher Form über die ihnen angebotenen Graumarktprodukte zu informieren. Wer Finanzanlagen verkaufen und Anlagenberatung betreiben will, muss in Zukunft mit erheblich verschärften Bedingungen für die Erteilung einer gewerberechtlichen Erlaubnis rechnen. Verlangt werden laut Gesetzentwurf ein Sachkundenachweis und der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Die FDP-Fraktion erklärte, mit dem Gesetzentwurf sei man „auf einem guten Weg“. Am Ende werde „ein großer Wurf für den Anlegerschutz“ stehen. Die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellten übereinstimmend fest, der Gesetzentwurf gehe in vielen Punkten in die richtige Richtung. Während die Linksfraktion eine zu knapp bemessene Gesamtverjährungsfrist kritisierte, verlangte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine völlige Einheitlichkeit der Regelungen für Banken einerseits und private Vermittler andererseits. Auch sprach sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) über die Vermittler aus. Nach dem Entwurf sollen dafür die Gewerbeämter zuständig sein. Dies wurde von der Bundesregierung mit dem Hinweis abgelehnt, die BaFin sei auf die Aufsicht über Banken ausgerichtet.
Quelle: heute im bundestag (hib) Nr. 359 vom 21. September 2011
26. September 2011 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke) |
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