Archivsuche:

Widerruf Button
Web Akte Button
Rückservice - Callback
Jetzt Rechtslage testen!
JETZT KAPITALRECHTinfo - Das Mandantenmagazin der Kanzlei Göddecke - bestellen!
Fragen, Anregungen, Kritik?!



Folgen Sie uns:

Follow rechtinfo on Twitter


QQQ AG: Schweizerische Vermögensverwaltung und Verwaltungsrat schadensersatzpflichtig

Das Landgericht (LG) Darmstadt verurteilte sowohl die QQQ AG, vormals CIFAG Financial Consultans AG, als auch deren Verwaltungsrat. Sie hatten Vermögensverwaltungstätigkeiten am deutschen Finanzmarkt angeboten, ohne über die dafür nötige Erlaubnis zu verfügen. Nach dem Urteil müssen sie dem deutschen Kläger, einem Mandanten der Kanzlei GÖDDECKE, sein damals angelegtes Kapital vollständig zurück zahlen.

Im Jahr 2003 besuchte ein Mitarbeiter der heutigen QQQ AG den deutschen Anleger im heimischen Wohnzimmer. Im Kreise der Familie unterschrieb der Kläger einen Vermögensverwaltungsvertrag. In der Folgezeit verwaltete die Gesellschaft das ihr anvertraute Vermögen in höchst fragwürdiger Weise und mit massiven Verlusten für den Anleger. Auch zeigte sich, dass sie zu keiner Zeit über die in Deutschland notwendige Erlaubnis zur Erbringung von Finanzdienstleistungen verfügte.

 

Während des Prozesses versuchte vor allem der alleinige Verwaltungsrat der QQQ AG, seine persönliche Haftung in Abrede zu stellen. Insbesondere ließ er sich - wohl angesichts des nahenden Verhandlungstermins - aus dem maßgeblichen schweizerischen Handelsregister streichen. Dies half ihm vor Gericht jedoch nicht. Mit überzeugender Begründung verurteilte das LG Darmstadt auch ihn zur Rückzahlung des damaligen Anlagebetrages. In seiner damaligen Funktion als Verwaltungsrat hätte er entweder die entsprechende Erlaubnis beantragen oder darauf hinwirken müssen, dass seine Mitarbeiter für die Vermögensverwaltungsgesellschaft nicht illegal am deutschen Finanzmarkt tätig sind.

 

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Mit gutem Grund gibt es gesetzliche Regelungen die vorschreiben, dass nur derjenige Finanzdienstleistungen erbringen darf, dem die Erlaubnis dafür erteilt wurde. So soll „das Eindringen ungeeigneter Personen oder unzulänglich fundierter Unternehmen“ in den nationalen Finanzdienstleistungsmarkt verhindert werden. Gleichzeitig wird damit die Integrität des deutschen Kapitalmarktes gesichert. Vor diesem Hintergrund ist das Urteil des LG Darmstadt nur konsequent und von unserer Seite zu begrüßen.

 

Die Entscheidung zeigt, dass deutsche Anleger ausländischen Finanzdienstleistern nicht schutzlos ausgeliefert sind. Vielmehr haben Sie u.U. gute Aussichten, Ihr Geld zurück zu erhalten.

 

Quelle: LG Darmstadt, Urteil vom 29. Juni 2012, 1 O 123/11 (noch nicht rechtskräftig)

 

17. Juli 2012 (Rechtsanwältin Kerstin Symalla)

 

Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie "hier"

 

: MWB Vermögensverwaltung AG: Vorstand erneut zum Schadensersatz wegen unerlaubten Einbringens von Finanzdienstleistungen verurteilt

 

: Novotax AG (Schweiz): Vermögensberater haftet für Empfehlung von Schneeballsytem-Vermögensverwaltung



REFERENZEN:









Button Anwaltskompass







Göddecke Rechtsanwälte Anlagerecht

Elite Report - Top Adressen im Anlagerecht

Kapital-rechtinfo.de von Anwaltsblatt positiv bewertet

KRI-SPEZIAL:

I. Einzelne Kapitalanlagen im Fokus:

Die KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE in Siegburg bei Bonn/Köln bietet betroffenen Anlegern und Verbrauchern kompetente Beratung und Hilfe, u.a. in folgenden Fällen:

Spezialseite zu Film- und Medienfonds
filmfonds.rechtinfo.de

Spezialseite zu Schiffsfonds
schiffsfonds.rechtinfo.de

MedPro Group Partnership Corp. & Co. KG
medpro.rechtinfo.de

Lehman Brothers
lehman.rechtinfo.de

ACI Alternative Capital Invest
aci.rechtinfo.de

DFO/DBVI/Privatbank Reithinger:
dbvi.rechtinfo.de

MWB Vermögensverwaltungs AG
mwb.rechtinfo.de

Securenta/Göttinger Gruppe
securenta.rechtinfo.de

Accessio Wertpapierhandelshaus AG
accessio.rechtinfo.de

Falk-Capital/Falk Gruppe (Falk Fonds) falk.rechtinfo.de

Futura Finanz GmbH & Co. KG
futura-finanz.rechtinfo.de

MSF Master Star Fund
Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG
msf.rechtinfo.de

VIP 3 und 4 Medienfonds
vip.rechtinfo.de
II. Bedeutende Themen- und Rechtsbereiche:

Bürgschaften und Mithaftübernahmen als Sicherungsmittel für Kredite Bürgschaften/Mithaftübernahmen

Restschuldversicherungen bei Verbraucherdarlehensverträgen Restschuldversicherungen

Vermögensverwalter im Feuer der Kritik Vermögensverwalter
Weitere Onlineangebote
der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE und FACHANWÄLTE für Bank- und Kapitalmarktrecht:

Das ganze "Gezwitscher" der Kanzlei unter:
http://twitter.com/rechtinfo

KAPITAL-RECHTINFO.de RSS-Newsfeed
rss.rechtinfo.de

Online-Rechtsberatung uvm.
www.rechtinfo-rat.de

Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Erbrecht
www.erb-rechtinfo.de

Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Thema Widerruf von Krediten, Darlehen und Lebensversicherungen
www.widerrufsbelehrungen.de

Schnelle anwaltliche Hilfe in Steuerstrafsachen/
bei Steuerhinterziehung von spezialisierten Rechtsanwälten
www.steuern-rechtinfo.de

Anwaltliche Hilfe in Arbeitsrechtssachen (Abmahnung, Kündigung, Arbeitsvertrag)
www.arbeit-rechtinfo.de

Mehr Sicherheit im Finanzdschungel
www.rechtinfo-check.de

Spezialtest für "Immobilien-Geschädigte" www.schrottimmobilie-a.de

Kanzleimagazin KAPITALRECHTinfo
KAPITALRECHTinfo

Im Überblick
www.gerecht.de

Homepage der Kanzlei Göddecke www.rechtinfo.de