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Swiss Financial Partners AG (SFP): Bankenkonkursverfahren eröffnet Über das Vermögen der umstrittenen Schweizer Vermögensverwaltung Swiss Financial Partners AG (SFP) aus Zug wurde am 25. Januar 2008 das Bankenkonkursverfahren eröffnet. Die Kunden müssen nun ihre Ansprüche prüfen und anmelden. Nun steht es fest. Die Schweizer Vermögensverwaltung Swiss Financial Partners AG (SFP) wird liquidiert. Dies hat die Schweizer Finanzaufsichtsbehörde, die Eidgenössische Bankenkommission (EBK), beschlossen. Die Geschäftstätigkeit der Vermögensverwaltung ist damit eingestellt. Alle Kunden der SFP müssen nunmehr selbst die Verwaltung ihres Vermögens übernehmen. Zudem müssen sie Ansprüche gegen die Vermögensverwaltung prüfen und fristgerecht anmelden.
Ganz überraschend kam die Konkursverfügung nicht. Bereits im März 2007 gab es Konkursgerüchte. Ein Konkursantrag war bereits gestellt worden. Diesen konnte die Geschäftsleitung aber noch abwenden. Nun ist die Liquidation besiegelt. Bereits mehrere Monate zuvor hatte die EBK Untersuchungsbeauftragte eingesetzt, die die Geschäftstätigkeit der SFP prüften. Eine Konkursverschleppung seitens der Geschäftsführung der SFP kann nicht ausgeschlossen werden.
Neben der SFP wird auch über das Vermögen der GMC Finanz-Consulting (GMC) in Zug das Bankenkonkursverfahren eröffnet. Brisanterweise war Inhaber sowohl der SFP als auch der GMC Guido Gilardoni.
Aufgrund der Tätigkeit in beiden Unternehmen soll Herr Guido Gilardoni Interessenkonflikte bei der Empfehlung von Anlagen verschwiegen haben. Kunden der SFP haben u.a. Anlagen der GMC erhalten, die durch die Konkurseröffnung nunmehr vermutlich beinahe wertlos sind. Schadensersatzansprüche gegen Herrn Gilardoni sind für die Kunden daher zu prüfen.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Die ordnungsgemäße Anmeldung der Ansprüche ist nur der erste Schritt. Einen vollständigen Ausgleich ihrer Ansprüche können die Kunden hieraus nicht erwarten. Nicht selten werden diese nur im einprozentigen Bereich ausgeglichen. Kunden sollten daher anwaltlich Ansprüche gegen die Geschäftsführung prüfen lassen. Nur durch die Durchsetzung eigener Schadensersatzansprüche besteht letztlich die Möglichkeit, schadlos gestellt zu werden. Zumeist geht dies auch vor deutschen Gerichten. Die KANZLEI GÖDDECKE wurde bereits beauftragt, insoweit Anlegerinteressen zu vertreten.
Quelle: Konkurspublikation der Eidgenössischen Bankenkommission vom 25.01.2008
11. Februar 2008 (Patrick J. Elixmann, LL.M.)
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