|
|||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
Schnee-Gruppe und die SKR-Rente: Spekulation gegen die Lebensversicherungsgesellschaft? Bei der Schnee-Rente handelte es sich nach Meinung eines Fachmannes nicht nur um ein risikoreiches Produkt, sondern auch um ein Produkt, das sich erst bei überdurchschnittlicher Lebensdauer für den Anleger rentiere. Bereits im Jahre 1994 veröffentlichte die Stiftung Warentest im Finanztest „Ihr Geld und Ihr Recht“ einen kritischen Bericht über die „Sicherheits-Kompaktrente“. Kritisiert wurde, dass die einzige tatsächliche Sicherheit dieser Kombination mehrerer Verträge die mehrfache Provisionszahlungspflicht des Kunden sei. Nicht kalkulierbar seien die Risiken für den Kunden: Sinkende Überschüsse bei Lebens- und Rentenversicherungen, die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung. Dazu komme, dass der Zinssatz bei dem Baustein „Bankdarlehen“ nicht über die gesamte Laufzeit festgeschrieben ist. Nach Ablauf der sogenannten Zinsbindungsfrist könne ein u. U. viel höherer Darlehenszins anfallen. Ein weiterer Unsicherheitsfaktor liege in dem angenommenen Steuersatz. Nur wenn der Kunde dauerhaft dem Spitzensteuersatz unterliege und sich die Steuerpolitik nicht ändere, gehe das Berechnungsmodell auf.
Oskar Goecke, Professor für Versicherungswesen an der Fachhochschule Köln, unterzog das Rentenmodell bereits im Jahre 1998 (nachzulesen in DStR 1998, S. 866 ff.) einer finanztechnischen Analyse. Sein Ergebnis: Unter realistischen Annahmen seien keine hohen Nach-Steuer-Renditen zu erwarten. Nur bei einer überdurchschnittlichen Lebenserwartung lohne sich das Modell; „die Kapitalanlageentscheidung läuft auf eine Spekulation gegen die Lebensversicherungsgesellschaft heraus“.
Das Institut für Finanzdienstleistungen e. V. in Hamburg (IFF) hatte ebenfalls vor dem „wilden Westen“ gewarnt und Vorgaben von Mindeststandards für die Bezeichnung „Altersvorsorge“ gefordert (Quelle: iff-Infobrief, 10.08.2000).
Die Wirtschaftswoche griff diese beiden Stellungnahmen auf und betitelte die kreditfinanzierte Rente in einem Artikel vom 06.09.2001 als „riskantes Spekulationsgeschäft“.
Positive Kritik erhielt das Rentenmodell der Schnee-Gruppe von der Zeitschrift kapital-marktintern (k-mi). Es eigne sich allerdings nur für vermögende Privatkunden, die die Risiken aufgrund ihrer finanziellen Gesamtsituation tragen können und wollen. „k-mi“ forderte die Vermittler der Rentenversicherung zu umfassender Aufklärung über alle relevanten Risiken auf. Verwirrend ist allerdings, dass „k-mi“ in einer Spezialausgabe vom 28.01.1994 schrieb, es handele sich zweifelsfrei um kein Zinsdifferenzgeschäft, während es in einem Diskussionsbeitrag vom 27.09.2001 hieß „Das Modell der fremdfinanzierten Rentenversicherung ist im Kern nichts anderes als ein Zinsdifferenzgeschäft.“
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Anlageberater müssen auch ungefragt auf kritische Berichte in der seriösen Presse hinweisen. Sie müssen zumindest darauf hinweisen, dass es Berichte gibt, nach denen sich das Rentenmodell erst bei überdurchschnittlicher Lebensdauer rechnet. In vielen Fällen waren den Anlegern die Risiken des Anlagemodells schon nicht bewusst, so dass dies nur einmal mehr die Haftung des Anlageberaters begründet.
30.01.09 (Jutta Krause)
Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie„hier“
|
|
|||||||||||||||||||||
|
MENÜ
Direkter Zugriff auf wichtige Seiteninhalte: › Home › News › Projekte › Foren › Beratung › Publika › Presse › Medienecho › Service › Magazin › Über uns › Links › Anfahrt › Kontakt › Impressum › Datenschutz-Infos
KRI-SPEZIAL:
I. Einzelne Kapitalanlagen im Fokus: Die KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE in Siegburg bei Bonn/Köln bietet betroffenen Anlegern und Verbrauchern kompetente Beratung und Hilfe, u.a. in folgenden Fällen: Spezialseite zu Film- und Medienfonds filmfonds.rechtinfo.de Spezialseite zu Schiffsfonds schiffsfonds.rechtinfo.de MedPro Group Partnership Corp. & Co. KG medpro.rechtinfo.de Lehman Brothers lehman.rechtinfo.de ACI Alternative Capital Invest aci.rechtinfo.de DFO/DBVI/Privatbank Reithinger: dbvi.rechtinfo.de MWB Vermögensverwaltungs AG mwb.rechtinfo.de Securenta/Göttinger Gruppe securenta.rechtinfo.de Accessio Wertpapierhandelshaus AG accessio.rechtinfo.de Falk-Capital/Falk Gruppe (Falk Fonds) falk.rechtinfo.de Futura Finanz GmbH & Co. KG futura-finanz.rechtinfo.de MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG msf.rechtinfo.de VIP 3 und 4 Medienfonds vip.rechtinfo.de II. Bedeutende Themen- und Rechtsbereiche: Bürgschaften und Mithaftübernahmen als Sicherungsmittel für Kredite Bürgschaften/Mithaftübernahmen Restschuldversicherungen bei Verbraucherdarlehensverträgen Restschuldversicherungen Vermögensverwalter im Feuer der Kritik Vermögensverwalter
Weitere Onlineangebote
der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE und FACHANWÄLTE für Bank- und Kapitalmarktrecht: Das ganze "Gezwitscher" der Kanzlei unter: http://twitter.com/rechtinfo KAPITAL-RECHTINFO.de RSS-Newsfeed rss.rechtinfo.de Online-Rechtsberatung uvm. www.rechtinfo-rat.de Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Erbrecht www.erb-rechtinfo.de Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Thema Widerruf von Krediten, Darlehen und Lebensversicherungen www.widerrufsbelehrungen.de Schnelle anwaltliche Hilfe in Steuerstrafsachen/ bei Steuerhinterziehung von spezialisierten Rechtsanwälten www.steuern-rechtinfo.de Anwaltliche Hilfe in Arbeitsrechtssachen (Abmahnung, Kündigung, Arbeitsvertrag) www.arbeit-rechtinfo.de Mehr Sicherheit im Finanzdschungel www.rechtinfo-check.de Spezialtest für "Immobilien-Geschädigte" www.schrottimmobilie-a.de Kanzleimagazin KAPITALRECHTinfo KAPITALRECHTinfo Im Überblick www.gerecht.de Homepage der Kanzlei Göddecke www.rechtinfo.de |
|||||||||||||||||||||||