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Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG: Emissionshaus European Securities Invest SECI GmbH im InsolvenzantragsverfahrenNach Informationen, die die KANZLEI GÖDDECKE erhalten hat, wurde gegen die European Securities Invest SECI GmbH (SECI GmbH), die mittlerweile als Emissionshaus im Rahmen der Wertpapier-Sparverträge im Zusammenhang mit Aktien der Deutschen Beamtenvorsorge Immobilienholding AG (DBVI AG) auftrat, am 01.07.2009 Insolvenzantrag gestellt.Nachdem die SECI GmbH von mehreren Gerichten zum Schadensersatz gegenüber ihren Wertpapier-Sparern verurteilt wurde, geht ihr nun offenbar die – finanzielle – Luft aus. Die ohnehin schon geschädigten Anleger müssten einen weiteren Rückschlag erleben. Möglicherweise rücken nun aber andere Anspruchsgegner ins Bild.
Bereits die DBVI AG hatte am 11.05.2009 Insolvenzantrag stellen müssen. Betroffene Wertpapier-Sparer konnten sich trotz des enormen Herabsinkens des Aktienwertes bei der SECI GmbH schadlos halten, da diese aufgrund der in den Verträgen abgegebenen Kapitalgarantie in Anspruch genommen werden konnte. Diese Möglichkeit ist nun durch das Insolvenzverfahren abgeschnitten. Wenn das Insolvenzgericht im Rahmen des jetzt einzuleitenden vorläufigen Insolvenzverfahrens zu der Auffassung gelangt, dass ausreichend Masse für das Insolvenzverfahren vorhanden ist, wird das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet. Sodann können Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden und es bestünde die Chance, dass am Ende des Insolvenzverfahrens eine eventuell verbleibende Quote ausgekehrt wird.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Obwohl sich die Situation für die DBVI Wertpapier-Sparer mit diesem von dritter Seite gestellten Insolvenzantrag der SECI GmbH erschwert, ist sie dennoch nicht aussichtslos. Es bleibt die Möglichkeit, Ansprüche gegen Dritte, wie beispielsweise gegen die Vermittler der Verträge oder aber gegen die Geschäftsführer der SECI GmbH persönlich zu prüfen. Zu beachten ist, dass vielen Ansprüchen Ende des Jahres 2009 die Verjährung drohen kann. Die KANZLEI GÖDDECKE berät Sie gern in Ihrem konkreten Fall. Gern führt die KANZLEI GÖDDECKE für den Fall, dass das Insolvenzverfahren eröffnet werden sollte, die Anmeldung Ihrer Ansprüche zur Insolvenztabelle durch.
Quelle: Eigener Bericht
21. August 2009 (Rechtsanwältin Uta Wichering) |
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