|
|||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
Landgericht München I verurteilt zwei Gründungsgesellschafterinnen eines geschlossenen Immobilienfonds zum Schadensersatz Das Landgericht München I hat zwei der Gründungsgesellschafterinnen eines geschlossenen Immobilienfonds mit Fondsobjekten in Bayern und Berlin in insgesamt vier Fällen zum Schadensersatz verurteilt. Nach Auffassung der 28. Zivilkammer war der Fondsprospekt insofern fehlerhaft, als in diesem davon die Rede sei, dass sich der Kaufpreis für das Fondsobjekt in Berlin je nach Veränderung der kalkulierten Miete ändern könne. Insoweit wird im Prospekt von einer möglichen Mietminderung oder Mietmehrung gesprochen. Allerdings hätte für den Fall, dass sich kein Mieter gefunden hätte, der jedenfalls annähernd die prospektierte Miete hätte zahlen wollen, die Erstvermietungsgarantie gegriffen: Dann hätte in dem Fall, dass ein tatsächlicher Mietertrag von 0 erzielt worden wäre, wegen der Mietgarantie der volle Kaufpreis gezahlt werden müssen.
Eine solche Konstellation ist nach Auffassung der Kammer aus den Erläuterungen im Prospekt nicht ersichtlich. Vielmehr deute dieser an, dass sich je nach dem Ergebnis der Vermietungsbemühungen der Kaufpreis auch mindern könne. Dass dieser in voller Höhe zu zahlen wäre, wenn die Vermietungsbemühungen gar keinen Erfolg haben sollten bzw. bezüglich einer Teilfläche keinen Erfolg haben würden, sei dem Prospekt an dieser Stelle nicht zu entnehmen.
In allen vier entschiedenen Fällen waren die Richter nach Anhörung der Auffassung, dass die Kläger bei der gebotenen Aufklärung über diesen Prospektfehler nicht gezeichnet hätten. Dem Antrag der Beklagten, hierzu jeweils die Vermittler als Zeugen zu hören, kam das Gericht nicht nach. Eine Einvernahme der Vermittler allein zu der von den Beklagtenvertretern gerichtsbekannt in jedem Anlegerprozess pauschal aufgestellten Behauptung, der Anleger – gleich welcher Anlage – hätte sich auch bei Kenntnis eines „vermeintlichen“ Prospektfehlers beteiligt, sei prozessual nicht zulässig.
Hinsichtlich des geltend gemachten Schadens hatten die Anleger je nach Lage des Einzelfalls deutliche Abstriche hinzunehmen. Wegen der durch die Kapitalbindung entgangenen Zinsen differenzierte die 28. Zivilkammer nach Lage des jeweiligen Falles, außerdem mussten sich die Anleger die erhaltenen Ausschüttungen sowie die auf Abschreibungen (also nicht den Kreditkosten) basierenden steuerlichen Vorteile anrechnen lassen.
Quelle: Pressemitteilung 18/10 des Landgerichtes München I bezügliche der Urteile vom 20.4.2010, 28 O 12457/09, 28 O 12910, 12912 u. 12913/09 - nicht rechtskräftig.
26. Mai 2010 (Rechtsanwalt Marco Cords)
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Mandantenmagazin KAPITALRECHTinfo Nr. 3, Brennpunkt Schrottimmobilien/Schrottfonds
|
|
|||||||||||||||||||||
|
MENÜ
Direkter Zugriff auf wichtige Seiteninhalte: › Home › News › Projekte › Foren › Beratung › Publika › Presse › Medienecho › Service › Magazin › Über uns › Links › Anfahrt › Kontakt › Impressum › Datenschutz-Infos
KRI-SPEZIAL:
I. Einzelne Kapitalanlagen im Fokus: Die KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE in Siegburg bei Bonn/Köln bietet betroffenen Anlegern und Verbrauchern kompetente Beratung und Hilfe, u.a. in folgenden Fällen: Spezialseite zu Film- und Medienfonds filmfonds.rechtinfo.de Spezialseite zu Schiffsfonds schiffsfonds.rechtinfo.de MedPro Group Partnership Corp. & Co. KG medpro.rechtinfo.de Lehman Brothers lehman.rechtinfo.de ACI Alternative Capital Invest aci.rechtinfo.de DFO/DBVI/Privatbank Reithinger: dbvi.rechtinfo.de MWB Vermögensverwaltungs AG mwb.rechtinfo.de Securenta/Göttinger Gruppe securenta.rechtinfo.de Accessio Wertpapierhandelshaus AG accessio.rechtinfo.de Falk-Capital/Falk Gruppe (Falk Fonds) falk.rechtinfo.de Futura Finanz GmbH & Co. KG futura-finanz.rechtinfo.de MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG msf.rechtinfo.de VIP 3 und 4 Medienfonds vip.rechtinfo.de II. Bedeutende Themen- und Rechtsbereiche: Bürgschaften und Mithaftübernahmen als Sicherungsmittel für Kredite Bürgschaften/Mithaftübernahmen Restschuldversicherungen bei Verbraucherdarlehensverträgen Restschuldversicherungen Vermögensverwalter im Feuer der Kritik Vermögensverwalter
Weitere Onlineangebote
der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE und FACHANWÄLTE für Bank- und Kapitalmarktrecht: Das ganze "Gezwitscher" der Kanzlei unter: http://twitter.com/rechtinfo KAPITAL-RECHTINFO.de RSS-Newsfeed rss.rechtinfo.de Online-Rechtsberatung uvm. www.rechtinfo-rat.de Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Erbrecht www.erb-rechtinfo.de Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Thema Widerruf von Krediten, Darlehen und Lebensversicherungen www.widerrufsbelehrungen.de Schnelle anwaltliche Hilfe in Steuerstrafsachen/ bei Steuerhinterziehung von spezialisierten Rechtsanwälten www.steuern-rechtinfo.de Anwaltliche Hilfe in Arbeitsrechtssachen (Abmahnung, Kündigung, Arbeitsvertrag) www.arbeit-rechtinfo.de Mehr Sicherheit im Finanzdschungel www.rechtinfo-check.de Spezialtest für "Immobilien-Geschädigte" www.schrottimmobilie-a.de Kanzleimagazin KAPITALRECHTinfo KAPITALRECHTinfo Im Überblick www.gerecht.de Homepage der Kanzlei Göddecke www.rechtinfo.de |
|||||||||||||||||||||||