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Southventure Capital Partners III GmbH & Co. KG: Eine Firma ohne Nummer?

Auf Basis des Emissionsangebotes hat sich ein Mandant der Kanzlei Göddecke im Jahre 2002 an der Southventure Capital Partners III GmbH & Co. KG (SV CP III) beteiligt. Eigentlich sollte das Unternehmen längst propere Gewinne erwirtschaften – doch schon eine simple Anfrage beim Handelsregister lässt Zweifel an der Anlage aufkommen: Denn nicht nur dem Handelsregister ist das Unternehmen unbekannt.

Wer sich an einem Kapitalanlageunternehmen beteiligt, geht davon aus, dass sich sein Geld vermehrt und zumindest formal alles korrekt abläuft. Aus dem Grunde war der Anleger äußerst überrascht, dass weder der Wirtschaftsauskunftsdienst CREDITREFORM, noch das zuständige Handelsregister in München im Jahre 2007 etwas von dem Anlageunternehmen wusste. Laut Emissionsprospekt soll die Gesellschaft zum damaligen Zeitpunkt (2002) zur Eintragung angemeldet worden sein. Über fünf Jahre – so lange dauert aller Erfahrung nach kein Eintragungsvorgang.

 

Die Frage stellt sich: Wohin also war das Geld geflossen, wenn die Firma nach über fünf Jahren noch immer nicht ordnungsgemäß eingetragen war? Die Verwirrung war umso größer, als dass auch der Treuhänder – immerhin eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – gegenüber der Kanzlei Göddecke den Verbleib der Finanzmittel nicht so recht erklären konnte.

 

Die Fachzeitschrift kapital markt-intern nahm den Faden auf und fragte beim Geschäftsführer nach: „Die telefonische 'k-mi'-Rückfrage bei dem Geschäftsführer Rafael Fernandez ergab, daß sich der Fonds gerade in einer Umstrukturierung befinde, über die es jedoch keine schriftlichen Unterlagen gebe. Von Transparenz keine Spur.“ – Ist so etwas ein Fall für die Staatsanwaltschaft?

 

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Die äußeren Umstände der SV CP III geben zu vielen Fragen Anlass. Anleger sollten auf Antwort drängen und sich nicht mit nebulös klingenden Worten – Umstrukturierung, fehlende Unterlagen –abspeisen lassen.

 

Der Anleger, der durch die Kanzlei Göddecke vertreten wurde, erhielt sein Geld zurück – und auch die Anwaltsgebühren.

 

Quelle: kapital markt-intern Ausgabe 24/07 vom 15. Juni 2007

 

19. Juni 2007 (HG)



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