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Schiffsfonds: MS King Jacob in Seenot – Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnetDas Feederschiff MS „King Jacob“ hat Insolvenz angemeldet. Dies bedeutet einen neuen herben Rückschlag für das Emissionshaus König & Cie. Denn MS „King Jacob“ wurde erst im Jahr 2013 in den Renditefonds 75 „Schiffahrts Investment I“ eingebracht. Betroffene Schiffsfondsanleger sollten sich in Anbetracht dieser Entwicklung gut beraten lassen.Das vorläufige Insolvenzverfahren über die MS „King Jacob“ wurde am Amtsgericht Hamburg eröffnet (Az.: 67c IN 334/14). Der König & Cie. Renditefonds 75 „Schiffahrts Investment I“ investiert als Dachfonds in Einschiffsgesellschaften. So auch in den MS „King Jacob“. Dieser ist allerdings nicht der erste Fonds, der nun dem Untergang geweiht ist. Bereits zuvor musste die Fondsgesellschaft sich mit den Insolvenzen des MS „King Julius“ und dem MS „King Justus“ auseinandersetzen.
Laut Angaben von König & Cie lag die Anlagestrategie des Dachfonds darin, „gebrauchte“ Schiffe zu erwerben, diese dann kurzzeitig zu betreiben und mit Gewinn weiterzuverkaufen. Abhängig von der Marktsituation sollte damit ein guter Gewinn für die Anleger erzielt werden. Nun ist klar, dass diese Strategie völlig fehlgegangen ist. Bei der andauernden Schifffahrtskrise überrascht diese Nachricht nicht.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Auf dem Markt der Schiffsfonds sind in den letzten Jahren die verschiedensten Strategien getestet worden, um der Schifffahrtskrise die Stirn zu bieten. Der antizyklische Renditefonds 75 „Schifffahrts Investment I“ wagte den Versuch, in der Krise günstige Schiffe zu erwerben und diese nach einer Markterholung mit Gewinn zu verkaufen. Die Folgen dieses misslungenen Versuchs tragen, wieder einmal, die Anleger.
Aber Anleger sollten in einer solchen Situation nicht resignieren, sondern sich fachkundig beraten lassen. Wenn Anleger von beratenden Banken oder Vermittlern nicht über Chancen und Risiken einer unternehmerischen Beteiligung aufgeklärt worden sind, kann dies zu Schadensersatzansprüchen führen. Oftmals wurden Anlegern im Rahmen der Verkaufsberatung Schiffsbeteiligungen als sichere und zur Altersvorsorge geeignete Kapitalanlage empfohlen. Aber als Gesellschafter eines Schiffsfonds besteht die konkrete Gefahr des Totalverlustes des investierten Kapitals. Bei einer solchen Falschberatung stehen betroffenen Anlegern oftmals Schadensersatzansprüche zu.
Die Anwälte der Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE betreuen bereits zahlreiche Anleger erfolgreich bei der Prüfung bestehender Ansprüche. Sie konnten bereits vielen Betroffenen zu ihrem Recht und ihrem Geld verhelfen.
Nutzen Sie gerne auch unseren kostenfreien Erstkontakt unter 02241-1733-24 mit Rechtsanwältin Bahrig.
Quelle: Insolvenzbekanntmachung vom 29.07.2014, Amtsgericht Hamburg, Az. 67c IN 334/14
11. August 2014 (Rechtsanwältin Chiara Bahrig)
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