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Southventure „Biogas-Beteiligung“ – Mandant siegt vor Gericht Die Southventure Beteiligungsberatung & Verwaltung GmbH (Southventure), eine Private-Equity-Management-Gesellschaft aus München, dürfte einigen Kapitalanlegern als Initiator der „Projektpartnerschaft: Biogas“ bekannt sein. Als Investitionsobjekte waren fünf Biogas-Kraftwerke vorgesehen, als Gesamtinvestitionsvolumen ca. 10 Mio. €. Auf den ersten Blick eine interessante Investition im Bereich regenerative Energien. Umso ärgerlicher, wenn man später sein Geld nicht zurück erhält. Ein von der KANZLEI GÖDDECKE vertretener Mandant gewährte Southventure im Rahmen der „Projektpartnerschaft: Biogas“ ein Darlehen, für welches ihm 10% Zinsen pro Jahr versprochen wurden. Die Darlehenssumme sollte laut den Angaben im Darlehensvertrag der Finanzierung der Vorlaufkosten und der Umsetzung des neuen Fondsprojekts im Bereich „Regenerative Energien – Biogas“ dienen.
Unser Mandant kündigte das Darlehen fristgerecht. Trotz schriftlicher Kündigungsbestätigung, in der die Rückzahlung des Darlehens und der Zinsen in Aussicht gestellt wurde, hielt ihn Southventure hin. Der Mandant wartete vergeblich auf sein Geld.
Nachdem die KANZLEI GÖDDECKE eingeschaltet und Southventure außergerichtlich zur Zahlung aufgefordert wurde, ging das Vertrösten erst einmal weiter. Gezahlt wurde trotzdem nicht. Also wurde Klage eingereicht und Southventure zur Zahlung verurteilt.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Der Fall unseres Mandanten zeigt, dass Geldgeber der Southventure gut beraten sind, sich nicht durch ständige Beschwichtigungen hinhalten zu lassen. Im konkreten Fall war trotz schriftlicher Kündigungsbestätigung das volle anwaltliche Repertoire bis zur Klage nötig.
Die KANZLEI GÖDDECKE hat bereits wiederholt Anleger der von Southventure aufgelegten Private-Equity Fonds vertreten und steht Ihnen für eine Prüfung möglicher Ansprüche gerne zur Verfügung.
Quelle: eigener Bericht
27. April 2011 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke)
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