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Swiss Banking: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ordnet Abwicklung an

Kurz vor Jahresschluss war auch Schluss für Suisse Banking und Swiss Trading. Diese Geschäfte gelten aus Sicht der Aufsichtsbehörde als illegale Bankgeschäfte.

Am 29. Dezember 2005 kam das – zumindest vorläufige – Aus für Gabriel Junghänel, der unter den Bezeichnungen Suisse Banking und Swiss Trading unerlaubte Bankgeschäfte betrieben haben soll. Gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herr Junghänel Auskunft über die damit zusammenhängenden Geschäfte zu geben, wie die BaFin verlautbaren ließ.

 

Der Sparplan mit „100 % Kapitalschutz“ unter der Bezeichnung Swiss Trading Peak 1 wird von dem Aufsichtsamt als verbotenes Einlagengeschäft gewertet.

 

Wie mitgeteilt worden ist, ist die Anordnung sofort zu vollziehen; allerdings kann gegen die Eilbedürftigkeit – so wie sie die Verwaltung sieht – Rechtsmittel eingelegt werden.

 

 

Quelle: Information der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 12. Januar 2006

 

17. Januar 2006 (HG)

 

 

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