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Droht Volkswagen eine Kapitalerhöhung?

Das Szenario einer Kapitalerhöhung erörtert das Handelsblatt bereits in einem Bericht vom 12.10.2015. Diese würde wegen des Verwässerungseffekts Aktionäre der Volkswagen AG erneut und nachhaltig treffen. GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE unterstützt Aktionäre der Volkswagen AG bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal. Dieser scheint sich derzeit noch eher auszuweiten, sodass der Gesamtschaden für Volkswagen und dessen Aktionäre noch nicht absehbar erscheint.

   

Der wegen des Skandals zum neuen Vorstandsvorsitzenden ernannte Matthias Müller bereitet Volkswagen wegen der durch den Abgasskandals entstehenden Kosten bereits auf schwierige Zeiten vor. So sind Einsparungen bei Belegschaft, Zulieferern und bei den Entwicklungsausgaben im Gespräch. Aber auch für die Aktionäre könnte es noch schlimmer kommen als ohnehin schon. Weiteres Einsparpotential bringen natürlich auch Dividendenkürzungen mit sich. Reichen die umsetzbaren Einsparmaßnahmen nicht aus, könnte eine Kapitalerhöhung notwendig werden.

 

Dabei sind die durch den Skandal verursachten Kosten angesichts dessen zwischenzeitlicher Ausweitung nur vorläufig abschätzbar. Nachdem Spiegel Online am 18.09.2015 meldete, dass Volkswagen wegen des Einsatzes einer „Manipulationssoftware“ fast 500.000 Fahrzeuge in den USA zurückrufen muss, stürzte der Börsenkurs am nächsten Handelstag dramatisch ab. Der Skandal nahm dann aber erst richtig Fahrt auf. So sollen weltweit mittlerweile rund 11 Millionen Dieselfahrzeuge von der Manipulation betroffen sein. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig startete wegen der Abgasaffäre bei Volkswagen Durchsuchungen in Wolfsburg und an anderen Orten. Der US-Chef von Volkswagen, Michael Horn, musste sich einer Anhörung des US-Kongresses stellen und gab bekannt, dass Volkswagen den Zulassungsantrag für die Fahrzeuge des Modelljahres 2016 in den USA zurückziehen werde.

 

Stellungnahme der Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE

 

GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE hält die Geltendmachung von Schadenersatz aufgrund der nunmehr zu Tage tretenden Dauer und des Umfangs der von Volkswagen verheimlichten Manipulationen für grundsätzlich sehr aussichtsreich. GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE bietet betroffenen Aktionären eine kostenfreie Erstanalyse ihrer Schadenersatzansprüche an. Registrieren Sie sich für die Erstanalyse hier:

 


Registrierungsbogen

 

 

Quelle: Handelsblatt v. 12. Oktober 2015 (Robert Landgraf / Jens Hagen)

 

13.10.2015 (Rechtsanwalt Wulfila Dietzel)

Tel.: 02241/1733-26 

 

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