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Landgericht Regensburg: Klageerfolg der Kanzlei Göddecke gegen Schweizer Vermögensverwalter Die KANZLEI GÖDDECKE hat einen weiteren Klageerfolg gegen eine Schweizer Vermögensverwaltung erstritten. Die Kanzlei Göddecke hat eine besondere Expertise in Prozessen gegen Schweizer Vermögensverwalter. Dies zeigt auch der jüngste Klageerfolg.
Gegner dieses Rechtsstreites ist eine unabhängige Vermögensverwaltung mit Sitz in der Schweiz. Mittels Vermögensberatern ging sie in Deutschland auf Kundenfang und warb so auch den von der Kanzlei Göddecke vertretenen Kläger. Aufgrund des damals guten Rufs der Schweizer Finanzbranche dachte sich der Kläger in guten Händen. Tatsächlich wurden jedoch hohe Verluste erwirtschaftet.
Das Urteil des Landgericht Regensburg bejahte seine deutsche Zuständigkeit. Rechtswahl- und Zuständigkeitsklauseln in den Schweizer Verträgen seien unwirksam. Zudem konnte der Kläger mit seiner geltend gemachten Pflichtverletzung durchdringen, so dass ihm der durch den Verlust entstandene Differenzbetrag zu ersetzen ist.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Gerade in den letzten Jahren werden von der KANZLEI GÖDDECKE eine Vielzahl Prozesse gegen Schweizer Vermögensverwalter geführt. Dies zeigt die hohe Präsenz der Schweizer Finanzbranche in Deutschland, aber auch das in der Schweiz „nicht alles Gold ist, was glänzt“. Aufgrund der durch viele Urteile gewonnenen Erfahrung können die Rechtsanwälte der KANZLEI GÖDDECKE insbesondere auch bei Kapitalanlagen mit grenzüberschreitenden Bezug Erfolge erzielen.
Quelle: eigene Quelle (rechtskräftig)
07. September 2012 (PE)
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