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WGF: Gemeinsamer Vertreter für AnleihegläubigerAnleihegläubiger der insolventen Anleihe (WGF H07) haben die Möglichkeit, dass ein gemeinsamer Vertreter im Insolvenzverfahren ausschließlich ihre Interessen im Auge haben wird. Da bereits bei fünf der sechs Anleihen ein gemeinsamer Vertreter bestellt worden ist, sollte am 26.04.2016 ein gemeinsamer Vertreter für die sechste Anleihe gewählt werden.Die Regelung im Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) sieht es als notwendig an, dass die Forderungsinhaber aus einer Anleihe bei der Insolvenz eines Unternehmens sich zwangsläufig mit der Frage zum gemeinsamen Vertreter befassen.
Betroffene WGF-Anleger können kostenfrei die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE bis zum 23.04.2016, 15.00 Uhr beauftragen: zum Anmeldeformular mit Vollmacht (möglichst per Fax vorab; Original per Post zusenden), die Stimme für einen gemeinsamen Vertreter abzugeben und Rechtsanwalt Hartmut Göddecke zu wählen.
Die Gründe, die für einen gemeinsamen Vertreter sprechen, liegen auf der Hand:
Quelle: eigener Bericht
20. April 2016 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke) 02241/1733-20
:: Weitere Informationen finden Sie unter www.rechtinfo.de :: WGF: Forderungen für WGFH07 Anleihe zur Insolvenztabelle aufgenommen |
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