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Wölbern Invest: Frankreich 04 droht der Absturz Den rund 3.300 Anlegern des Wölbern Fonds Frankreich 04 stehen schlaflose Nächte bevor. Der Immobilienfonds steht vor dem Aus, wenn die Anleger nicht rund 10 Millionen Euro nachschießen. Das berichtete das Manager Magazin in seiner Onlineausgabe vom 30.10.2014. Kann der Fonds tatsächlich gerettet werden?Über 90 Millionen Euro Anlegergelder stehen im Feuer. Bis zum 18.11.2014 haben die Anleger nun Zeit, über einen Restrukturierungsplan abzustimmen, der Nachschüsse der Anleger in Höhe von rund 10 Millionen vorsieht. Den Rest der benötigten 27,4 Millionen Euro soll insbesondere von der HSH Nordbank beigetragen werden. Sollten sich die Anleger nicht mehrheitlich für eine solche Restrukturierung aussprechen, wird der Gang zum Insolvenzgericht wohl unvermeidlich sein.
Neben der Entscheidung über die Restrukturierung des Fonds und Renovierung der Fondsimmobilie steht auch der Notverkauf der Immobilie in Paris zur Abstimmung, sollte sich keine Mehrheit für die Restrukturierung finden. Ein solcher Notverkauf würde aber nur einen geschätzten Verkaufserlös von 85 bis 95 Millionen Euro bringen. In diesem Fall würden die Anleger leer ausgehen und selbst Darlehen könnten nicht vollständig zurückgeführt werden.
Hintergründe der Misere Die jetzige Situation ist ein Zusammenspiel zumindest zweier Ursachen:
Frankreich 04 ist derjenige Wölbern Fonds, aus dem im Zuge des Liquiditätsmanagemtentsysems von Schulte das meiste Kapital abgeflossen sein soll. Das entstandene Loch sollen die Anleger nun zumindest anteilig wieder stopfen, um eine Insolvenz zumindest vorläufig abzuwenden.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte Mit dem Frankreich 04 steht ein weiterer Fonds aus dem Hause Wölbern vor der Insolvenz. Und einmal mehr soll der ehemalige Wölbern-Chef seine Finger im Spiel gehabt haben. Bereits drei Fonds von Wölbern Invest haben Insolvenzantrag gestellt. Die Anleger sind aufgrund der langen Laufzeiten dieser unternehmerischen Beteiligung an diese Fonds gebunden. Auch die Anleger solventer Fonds von Wölbern können ihre Beteiligung nicht ohne weiteres veräußern, um möglichen Verlusten zuvor zu kommen.
Praxistipp der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte Anleger sollten den Kopf jetzt nicht in den Sand stecken, denn es besteht die Möglichkeit zu handeln. Beteiligungen, die zumindest teilweise darlehensfinanziert sind, sollten von einem Spezialisten geprüft werden, ob der Darlehensvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält. Sollte dies der Fall sein, könnte sich die Chance bieten, sowohl das Darlehen als die Fondsbeteiligung rückabzuwickeln. Hierüber berichtete die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE bereits: Anleger, die bei Zeichnung der Beteiligung ggf. fehlerhaft oder unvollständig über die Risiken des Fonds aufgeklärt worden sind, könnten Ansprüche gegen das beratende Institut geltend machen. Banken sind dazu verpflichtet, umfassend über Risiken wie bspw. das Totalverlustrisiko einer unternehmerischen Beteiligung aufzuklären. Tun sie dies nicht, machen sie sich schadensersatzpflichtig.
Nutzen Sie gerne auch unseren kostenfreien Erstkontakt unter 02241 - 1733-24 mit Rechtsanwältin Bahrig.
Quelle: Manager Magazin Online vom 30. Oktober 2014, eigener Bericht
31. Oktober 2014 (Rechtsanwältin Chiara Bahrig)
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