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Windwärts Energie GmbH hat Insolvenz angemeldet: Müssen die Anleger ihr Kapital in den Wind schreiben?Am 07.02.2014 hat die Windwärts Energie GmbH bei dem Amtsgericht Hannover Insolvenzantrag gestellt (Aktenzeichen: 904 IN 86/14). Der HannoveranerMit Windwärts steht ein weiteres Unternehmen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien vor dem Aus. Nach der Windreich AG und PROKON ist Windwärts bereits das dritte Unternehmen binnen weniger Monate, das den Gang zum Insolvenzgericht tun musste.
Windwärts hat neben der Beteiligung an geschlossenen Projektgesellschaften seit 2006 bereits vier Tranchen Genussrechte ausgegeben. Diese haben wahlweise eine Mindestlaufzeit von sechs oder zehn Jahren. Die erste Tranche konnte nun zum 31.12.2013 erstmals gekündigt werden, was Rückzahlungsforderungen von insgesamt 1,9 Mio. Euro bedeutete. Im Januar 2014 wurden zusätzlich die vertragsmäßigen Zinszahlungen fällig. Windwärts hätte so im Dezember und Januar insgesamt 3,3 Mio. Euro auszahlen müssen. Hinzu kamen Verzögerungen bei zumindest zwei Projekten. Die Kumulation all dieser Faktoren machte letztlich den Insolvenzantrag notwendig.
Die rund 1.600 Genussrechtsinhaber befinden sich als nachrangige Gläubiger in einer schwierigen Situation. Ihnen droht schlimmstenfalls der Totalverlust ihres investierten Kapitals
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Trotz der optimistischen Äußerungen des vorläufigen Insolvenzverwalters sollten Anleger sich schon jetzt über Handlungsalternativen informieren um ihren Schaden möglichst gering zu halten. In Betracht kommen hier auch Ansprüche gegen Anlageberater, die bei Vermittlung der Kapitalanlage umfangreiche Aufklärungspflichten haben. Sind diese nicht erfüllt worden, können betroffenen Genussrechtsinhabern Schadensersatzansprüche zustehen.
Anleger, die weitere Informationen über ihre Handlungsoptionen und über das Vorgehen der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE erhalten wollen, können sich hier (Online-Registrierungsbogen) oder hier (zum Registrierungsbogen)
Quelle: eigene Recherche, Insolvenzbekanntmachung des Amtsgerichts Hannover vom 07. Februar 2014 (Az. 904 IN 86/14)
12. Februar 2014 (Rechtsanwältin Chiara Bahrig)
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