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Zum Jahreswechsel 2012/13

Der Markt für Kapitalanlagen hat sich in diesem Jahr weiter gewandelt. Der Gesetzgeber hat bereits einige aber noch immer nicht alle Lehren aus der Finanzkrise, die die Lehman-Pleite verursacht hat, gezogen. Dem Grauen Kapitalmarkt wurde beispielsweise auferlegt, seine Anleger verständlicher zu informieren und Anlageberater stehen seit inzwischen unter erhöhter staatlicher Beobachtung. Ist damit schon alles getan, um Anleger ausreichend zu schützen? Gibt es für 2013 nichts mehr zu tun zum Schutz von Investoren?

Eine Bilanz wird immer am Ende gezogen – und das Ende ist noch nicht absehbar. Auch das Jahr 2012 beweist, dass Anlegerschutz immer wieder ein Thema ist, das vorangetrieben werden muss. Denn im großen Stil hat sich gezeigt, das Wandelanleihen von Unternehmen hohe Risiken bergen können – konkret geworden z. B. an den Unternehmen Pfleiderer, Solar Millenium und Praktiker Baumarkt.

 

Jüngst erregte ganz erhebliches Aufsehen, dass durch die Bankenlandschaft der LIBOR-Zinssatz beeinflusst sein soll. Auch die Schiffsbranche hat es hart getroffen und damit die Anleger, die auf in den Prospekten sicher dargestellte Charterraten vertrauten. Neben Rückforderungen von Ausschüttungen gibt es viele Pleiten zu beklagen. In die gleiche Reihe sind Filmfonds zu kategorisieren: nur dass es hier die steuerliche Seite der Kapitalanlage betraf, die floppte. Wer meinte, dass man Staatsanleihen sicher seien, da Staaten nicht pleitegehen würden, wurde zumindest bei Griechenland enttäuscht.

 

Bei vielen kleinen oder großen Finanzengagements konnten wir helfen, sei es mit Hilfe der Gerichte oder auch schon im Vorfeld Verluste verhindern. Leider wir mussten wir auch schmerzlich erfahren, dass Gerichte im Einzelfall angesichts der komplexen Sachlage mancher Investments die Hürden für die Rechte von Anlegern zu hoch schrauben. Erfreulich dennoch, dass sich in vielen Fällen eigene Recherchen – auch über die Landesgrenzen hinweg – helfen konnten, die Geschehnisse hinter den bunten Prospekten aufzuklären.

 

Deshalb bleibt Anlegerschutz weiterhin ein sehr wichtiges Thema, will man nicht das Vertrauen vieler Kleinanleger, Vermögensverwalter und auch gewichtiger institutioneller Investoren aufs Spiel setzen.

 

Das nächste Vorhaben liegt bei dem Gesetzgeber schon auf dem Tisch und soll im kommenden Jahr in Kraft treten: Die AIFM-Richtlinie nimmt die Manager von Investments unter die Lupe. Ein richtiger Ansatz, wie wir finden. Es kommt ganz wesentlich darauf an, wie qualifiziert und sorgsam die Führung mit dem anvertrauten Vermögen umgeht. Es gibt also auch noch im bevorstehenden Jahr viel zu tun im Anleger- und Investorenschutz.

 

21. Dezember 2012 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke)

 



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