|
|||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
Bundesgerichtshof: Banken müssen Zins- und Tilgungsleistungen zurückzahlen Der üblicherweise in „Schrottimmobilien-Sachen“ nicht gerade als „verbraucherfreundlich“ geltende XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hat am 04.12.2007 ein Urteil verkündet, das den Banken noch viel Kopfzerbrechen machen dürfte. Sie müssen nämlich Zins- und Tilgungsleistungen an den Darlehensnehmer zurückzahlen. Das Urteil ist sehr zu begrüßen. Insbesondere, weil man mit einem solch verbraucherfreundlichen Urteil vom XI. Zivilsenat nicht ohne weiteres rechnen konnte. Bislang zeichnete sich die Rechtssprechung dieses so genannten „Bankensenats“ dadurch aus, dass sie dem gegen eine Bank klagenden Verbraucher bzw. Darlehensnehmer immer mehr und größere Steine in den Weg legte.
In der Sache geht es mal wieder um ein so genanntes „Verbundgeschäft“. Das heißt – verkürzt gesagt – , der Darlehensvertrag ist so eng mit dem durch den Kredit finanzierten Vertrag (meist ein Kaufvertrag) verbunden, dass beide Verträge als Einheit betrachtet werden. Dies hat für den Darlehensnehmer den Vorteil, dass er etwaige Fehler im Kaufvertrag auch gegenüber der Bank, also innerhalb des Darlehensvertrages, geltend machen kann.
Wenn sich also – wie im entschiedenen Fall – herausstellt, dass der finanzierte Vertrag nichtig ist, dann hätte der Darlehensnehmer eigentlich von Beginn an seine Leistung (z. B. die Kaufpreiszahlung) verweigern dürfen. Diesen Einwand kann der Darlehensnehmer jetzt auf den Kreditvertrag übertragen. Er war also auch von Beginn an berechtigt, die Zins- und Tilgungsleistungen an die Bank zu verweigern. In einem solchen Fall gewährt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ein Rückforderungsrecht (§ 813 BGB), welches der BGH dem klagenden Darlehensnehmer auch ungeschmälert zuerkannte.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Das Urteil ist sehr erfreulich, weil es dem in den letzten Jahren durch den XI. Zivilsenat arg gebeutelten Verbraucherschutz neue Türen öffnet. Vor allem bleiben die in der Vergangenheit sehr undurchsichtig gewordenen Rechtsfragen, die im Hinblick auf Haustürgeschäfte und Schadensersatzansprüche aufgeworfen wurden (siehe unten), außen vor. Das Urteil bietet erhebliche Chancen. Die KANZLEI GÖDDECKE berät sie gern.
Quelle: Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 04. Dezember 2007 – XI ZR 227/06
05. Februar 2008 (Mathias Corzelius)
Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie hier:
:: Verbraucherkredit: Bankensenat stärkt Verbraucherrechte erneut
:: Bundesgerichtshof: XI. Zivilsenat schlägt sich erneut auf die Seite der Banken
:: Bundesgerichtshof: Rechtliche Position von Immobilienfondsanlegern bleibt stark
|
|
|||||||||||||||||||||
|
MENÜ
Direkter Zugriff auf wichtige Seiteninhalte: › Home › News › Projekte › Foren › Beratung › Publika › Presse › Medienecho › Service › Magazin › Über uns › Links › Anfahrt › Kontakt › Impressum › Datenschutz-Infos
KRI-SPEZIAL:
I. Einzelne Kapitalanlagen im Fokus: Die KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE in Siegburg bei Bonn/Köln bietet betroffenen Anlegern und Verbrauchern kompetente Beratung und Hilfe, u.a. in folgenden Fällen: Spezialseite zu Film- und Medienfonds filmfonds.rechtinfo.de Spezialseite zu Schiffsfonds schiffsfonds.rechtinfo.de MedPro Group Partnership Corp. & Co. KG medpro.rechtinfo.de Lehman Brothers lehman.rechtinfo.de ACI Alternative Capital Invest aci.rechtinfo.de DFO/DBVI/Privatbank Reithinger: dbvi.rechtinfo.de MWB Vermögensverwaltungs AG mwb.rechtinfo.de Securenta/Göttinger Gruppe securenta.rechtinfo.de Accessio Wertpapierhandelshaus AG accessio.rechtinfo.de Falk-Capital/Falk Gruppe (Falk Fonds) falk.rechtinfo.de Futura Finanz GmbH & Co. KG futura-finanz.rechtinfo.de MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG msf.rechtinfo.de VIP 3 und 4 Medienfonds vip.rechtinfo.de II. Bedeutende Themen- und Rechtsbereiche: Bürgschaften und Mithaftübernahmen als Sicherungsmittel für Kredite Bürgschaften/Mithaftübernahmen Restschuldversicherungen bei Verbraucherdarlehensverträgen Restschuldversicherungen Vermögensverwalter im Feuer der Kritik Vermögensverwalter
Weitere Onlineangebote
der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE und FACHANWÄLTE für Bank- und Kapitalmarktrecht: Das ganze "Gezwitscher" der Kanzlei unter: http://twitter.com/rechtinfo KAPITAL-RECHTINFO.de RSS-Newsfeed rss.rechtinfo.de Online-Rechtsberatung uvm. www.rechtinfo-rat.de Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Erbrecht www.erb-rechtinfo.de Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Thema Widerruf von Krediten, Darlehen und Lebensversicherungen www.widerrufsbelehrungen.de Schnelle anwaltliche Hilfe in Steuerstrafsachen/ bei Steuerhinterziehung von spezialisierten Rechtsanwälten www.steuern-rechtinfo.de Anwaltliche Hilfe in Arbeitsrechtssachen (Abmahnung, Kündigung, Arbeitsvertrag) www.arbeit-rechtinfo.de Mehr Sicherheit im Finanzdschungel www.rechtinfo-check.de Spezialtest für "Immobilien-Geschädigte" www.schrottimmobilie-a.de Kanzleimagazin KAPITALRECHTinfo KAPITALRECHTinfo Im Überblick www.gerecht.de Homepage der Kanzlei Göddecke www.rechtinfo.de |
|||||||||||||||||||||||