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Citibank Privatkunden AG & Co. KGaA: Prämie für Restschuldversicherung bei Krediten muss zurückgezahlt werden Einem üblichen Geschäftsgebahren, Kunden prinzipiell mit einer Restschuldversicherung zu überziehen, hat das Landgericht Hamburg Zügel angelegt. In vielen Fällen wünscht eine Bank –hier die Citibank Privatkunden AG & Co. KGaA (Citibank), die ihren Kunden Kredit gibt, dass gleichzeitig eine Restschuldversicherung abgeschlossen wird. Damit ebenfalls gesichert ist, dass die Prämie für die Versicherung fließt, wird die Kreditsumme um den Versicherungsbeitrag aufgestockt und die Prämie direkt von der Bank an den Versicherer abgeführt. Das Gericht sah in dem zeitgleichen Verkauf einer Versicherung zusammen mit dem Kredit und dem Bezahlen der Prämie aus dem Kreditbetrag ein verbundenes Geschäft. In der Folge ist der Kreditkunde ausdrücklich ganz besonders auf die Folgen aus dem Verbund hinzuweisen, was die Bank allerdings unterließ. Der Kunde hat wegen des fehlenden Hinweises die Möglichkeit, auch noch nach Monaten oder Jahren den Versicherungsvertrag gegenüber der Citibank zu widerrufen.
Da die Citibank ihre Kunden nicht auf die ihnen zustehenden Rechte hingewiesen hat, muss sie dann den Teilbetrag, der direkt an die Versicherung geleistet worden ist, an den Kunden auszahlen. Mit anderen Worten: Er erhält bei Widerruf Geld.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Restschuldversicherungen sind oftmals nicht billig und sollen das Rückzahlen der Kreditsumme und der Zinsen im Katastrophenfall absichern. Sie sind gleichzeitig Kosten, die die Kreditaufnahme in die Höhe schrauben und solche Versicherungen sollten mit Bedacht und nur wenn sie aus Sicht des Kreditnehmers erforderlich sind, abgeschlossen werden. Diese Intention hatte der Gesetzgeber, als er Kunden besondere Überlegungsfristen in solchen Situationen zubilligte.
Werden diese Möglichkeiten vorzeitig abgeschnitten, so ist es konsequent, wenn auch noch nach längerer Zeit das ehemals versagte Widerrufsrecht ausgenutzt werden kann.
Quelle: Landgericht Hamburg (LG Hamburg), Urt. v. 11. Juli 2007 Az 322 O 43|07
18. Dezember 2007 (Hartmut Göddecke)
Restschuldversicherungen: Verbraucher können sich von überteuerten Darlehensverträgen lösen
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