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Falk Fonds: April, April, ein Wechselbad der Gefühle!

Nachdem es vorgestern noch hieß, eine Bank verweigere einem Falk Fonds die weitere Unterstützung, kommt heute schon wieder das Dementi. Es scheint, es bewahrheitet sich wieder der alte Spruch: „Nichts ist beständiger als die Änderung!“

Im Zusammenhang der Gespräche zwischen der Falk Firmengruppe und den die Fonds finanzierenden Banken ging man bislang davon aus, dass zumindest eine Bank einen Fonds nicht weiter unterstützen wollte und daher Zwangsmaßnahmen eingeleitet hätte (wir berichteten). Nach jetzigen Informationen konnte der vorläufige Insolvenzverwalter der Falk Firmengruppe, Herr Nachmann, die Bank indes zum Umdenken bewegen.

 

Wie uns gestern vom vorläufigen Insolvenzverwalter mitgeteilt wurde, sei die Verwaltung und Bewirtschaftung der Fondsgesellschaften vorerst sichergestellt, da nunmehr sämtliche Banken erklärt hätten, dafür finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen – unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der einzelnen Fonds. Jetzt sei weiter beabsichtigt, in Einzelgesprächen – nach Analyse der Situation jedes einzelnen Fonds – individuelle wirtschaftliche Regelungen mit Anlegern und Banken zu treffen. Weiter habe Einigkeit darüber bestanden, dass sowohl die Anleger wie auch die Banken Beiträge leisten müssten, um das Überleben dieser Fondsgesellschaften sicherzustellen. Für diese Maßnahme werde ein Zeitrahmen von etwas drei bis vier Monaten angesetzt.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

 

Um Missverständnissen vorzubeugen, muss ganz deutlich gesagt werden: Das Gespräch mit den Banken bedeutet nicht, dass alle Fondsgesellschaften gerettet sind. Vielmehr handelt es sich bei der zugesagten Finanzierung lediglich um eine vorübergehende Maßnahme, um die wirtschaftliche Situation der Fonds in Ruhe analysieren zu können.

 

Dennoch ist dies ein Schritt in die richtige Richtung, da so „Schnellschüsse“ vermieden und verschiedene Lösungsmöglichkeiten diskutiert werden können. Das Ergebnis dieses Prozesses ist jedoch offen. Bei nahezu der Hälfte aller noch laufenden Fonds besteht die Gefahr, dass eine Sanierung scheitert. Doch auch im Falle einer Sanierung müssen sich die Anleger darauf einstellen, ihren Beitrag zu leisten. Dieser kann entweder in einer einmaligen Nachschusspflicht oder einem Verzicht auf zukünftige Ausschüttungen. Insbesondere letzterer dürfte für Anleger schmerzhaft sind, die ihre Beteiligung kreditfinanziert haben und weiter ihre Raten zahlen müssen.

 

Daher sollte sich jeder Anleger überlegen, ob er nicht rechtzeitige Schritte einleiten kann, um sich von der Fondsbeteiligung zu trennen und weiteren Ärger zu ersparen. Wurde die kreditfinanzierte Beteiligung beispielsweise in einer sog. „Haustürsituation“ erworben, kann möglicherweise der Darlehensvertrag widerrufen werden. Um dies zu testen, steht unter www.schrottimmobilie-a.de ein kostenloser Schnelltest für Anleger bereit.

 

14. April 2005 (RF)

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