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Fuggerstadt-Center: Geschäftsführung stellt Insolvenzantrag Mit Beschluss vom 24.02.2012 hat das Amtsgericht München die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der DCM Verwaltungs GmbH & Co. Fuggerstadt-Center Augsburg KG (im Folgenden: Fuggerstadt-Center) eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Bierbach, München, bestellt. Die KANZLEI GÖDDECKE beschäftigt sich mit dem Fuggerstadt-Center schon seit einigen Jahren und hat frühzeitig auf die Probleme hingewiesen. Die für das Gelingen des Projekts als wesentlich herausgestellte Pferseer Unterführung wurde nicht prospektgemäß umgesetzt, so dass die notwendige Anbindung fehlte. Auf lange Sicht konnte dies nicht gut gehen. Die Ausschüttungen brachen ein und es war letztlich nur eine Frage der Zeit, wann ein Insolvenzantrag gestellt wird.
Die Probleme, die auf die Anleger jetzt zukommen könnten, hat die Geschäftsführung in einem Rundschreiben schon angesprochen. Es besteht die Gefahr, dass die in den vergangenen Jahren gezahlten Ausschüttungen an den – jetzt noch vorläufigen – Insolvenzverwalter zurück gezahlten werden müssen. Dies würde die Anleger natürlich doppelt treffen.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Die drohende Gefahr einer Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter sollten Anleger nicht unterschätzen. Denn in der Vergangenheit hatten ähnliche Forderungen von Insolvenzverwaltern bei anderen Fondsgesellschaften (z. B. Falk) Erfolg. Allerdings sieht die KANZLEI GÖDDECKE aufgrund der vertraglichen Gestaltung beim Fuggerstadt-Center Ansatzpunkte, die zu einer erfolgreiche Abwehr etwaiger Forderungen führen könnten. Sollte der Insolvenzverwalter in Zukunft an die Anleger herantreten, sollten diese auf keinen Fall ohne näherer Prüfung der Rechtslage zahlen. Die KANZLEI GÖDDECKE vertritt Sie hier gern.
Quelle: Beschluss des AG München vom 24. Februar 2012, Az. 1542 IN 686/12
14. März 2012 (Rechtsanwalt Mathias Corzelius)
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