I. Vor Beginn der
Gesellschafterversammlung
Wie erwartet, fand die
außerordentliche Gesellschafterversammlung der Falk Fondsgesellschaften am 02.
März 2005 in München reges Interesse. Nach Veranstalterangaben nahmen ca. 1.500
Personen persönlich teil. Eine Vielzahl anderer Anleger ließ sich zudem von
Rechtsanwälten, Vertreibern von Kapitalanlegern oder Dritten vertreten. Dennoch
schien die Organisationsleitung von Anfang an mit der Durchführung der
Gesellschafterversammlung überfordert.
Dies wurde schon deutlich, wenn
man sich im Foyer des Versammlungssaals anmelden wollte. So bildeten sich vor
jedem Stand lange Schlangen. Aufgrund schlecht angebrachter Hinweisschilder
konnte es dann auch noch durchaus vorkommen, dass man sich annähernd eine
Stunde an der falschen Schlange anstellte. Schließlich waren die erforderlichen
Vordrucke nicht in ausreichender Zahl vorhanden und mussten nachkopiert werden.
Das führte dann selbstverständlich zu weiteren Verzögerungen. Dabei soll jedoch
den einzelnen Mitarbeitern kein Vorwurf gemacht werden. Jeder tat sein Bestes.
II.
Das Konzept von Rölfs Partner
Mit etwa einer Verspätung von
anderthalb Stunden begann dann die eigentliche Gesellschafterversammlung.
Zunächst sprach Herr Helmut Falk einige einleitende Worte. Dabei stellte er
noch einmal die Auslöser für die Krise bei der Falk-Gruppe deutlich heraus. In
erster Linie schuld seien der Gesetzgeber und die allgemeine wirtschaftliche
Lage.
Anschließend übernahmen die
Herren von Rölfs Partner das Wort – v.a. Herr RA Prigge – und stellten das
„Konzept zur Sanierung der Falk Gruppe“ vor. Wohlgemerkt handelte es sich um
die außerordentliche Gesellschafterversammlung der einzelnen Fonds. Dennoch
entwickelte sich die Vorstellung zu einer Art „Verkaufsveranstaltung“ zu
Gunsten der Falk Gruppe, die damit begründet wurde, dass die Zustimmung zu den
vorgelegten Beschlüssen Voraussetzung für die Fortsetzung der Gespräche mit den
Banken sei.
Nach einiger Zeit stellte sich
heraus, dass der Begriff „Sanierungskonzept“ zu weit reichend war. Denn schnell
wurde deutlich, dass die Information der Anleger nur dazu dienen sollte, sie
zur Zustimmung der Beschlussvorlagen (Stichwort: „Rangrücktritt“ bzw. „Herr
Falk als persönlich haftender Gesellschafter“) zu bewegen. Ein Konzept für die
einzelnen Fondsgesellschaften könnte erst in naher Zukunft, d.h. ca. in sechs
bis acht Wochen erarbeitet werden. Untermalt wurde diese „Werbeveranstaltung“
von der ständig wiederholten Drohkulisse der Insolvenz der Falk Gruppe, die –
nach Ansicht von Herrn Prigge – das Ende sämtlicher Sanierungsbemühungen bedeuten
und alle Anleger unweigerlich mit in den Abgrund ziehen würde.
Stichpunktartig vertrat Herr Prigge folgende Position:
Die wirtschaftliche
Ausgangslage der Falk Gruppe sei dramatisch. Im letzten Jahr sei die
Mietrendite um 4% zurückgegangen. Grund dafür war, dass die prospektierten Mieten
nur noch zu ca. 77% eingesammelt hätten werden können. Ohne weitere Maßnahmen
müsste die Falk Gruppe Mitte März Insolvenz anmelden. Sollten die
vorgeschlagenen Beschlüsse nicht angenommen werden, so habe dies weit reichende
Folgen:
- Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens verliere
die Falk Gruppe und Rölfs Partner die Möglichkeit, auf die Geschicke der
Gesellschaften Einfluss zu nehmen.
- Für die Fondsgesellschaften würde der
Komplementär, d.h. die Falk Asset Management GmbH wegfallen
- Möglicherweise könnte der Insolvenzverwalter der
Falk Gruppe auf das Fondsvermögen zugreifen wollen
- Nicht die Anleger, sondern andere Gläubiger,
v.a. Banken und das Finanzamt würden vorrangig bedient
- Ggf. würden auch die Anleger noch einmal zur
Kasse gebeten, sei es in Form einer Nachschusspflicht für nicht „unberechtigte“
Entnahmen oder, was weniger wahrscheinlich sei, eine Haftung mit dem gesamten
Vermögen
Der einzige Weg, wie dieses Szenario vermieden werden
könnte, führe über die Zustimmung der vorgeschlagenen Beschlüsse, da nur so ein
Dominoeffekt vermieden werden könnte. Daher sei als Beitrag der Anleger zwingend
erforderlich:
- auf sämtlichen Forderungen, die den
Fondsgesellschaften gegen die Falk Gruppe zustehen wirtschaftlich zu verzichten
- die strukturellen Verbindungen zu kappen, indem
die Falk Asset Management GmbH als Komplementärin abgelöst wird
- eine neue GmbH als Ersatz für die Falk Asset
Management GmbH zu gründen
- Herrn Falk als persönlich haftenden
Gesellschafter einzusetzen, um auf diese Weise rechtlich eine Überschuldung zu
verhindern
·
die Bewirtschaftung sicher zu stellen
Doch nicht nur die Anleger müssten Verzicht üben. Denn auch
die Bank würden Ihren Beitrag bringen, indem sie auf Maßnahmen verzichteten,
die geeignet wären, eine Insolvenz der Falk Gruppe herbeizuführen. In wie weit
auch finanziellen Zugeständnisse gemacht würden, wurde allerdings nicht erörtert.
In einer Gesamtschau wurde Herr Prigge jedoch nie müde zu versichern, dass auch
die Banken erkannt hätten, dass sie „mit den Anlegern in einem Boot sitzen
würden“.
Dann stellte Herr Prigge plastisch die Folgen einer
Ablehnung der Beschlüsse dar:
- Werde der Rangrücktritt nicht erklärt, führe die
Insolvenz der Falk Gruppe zu einem Zahlungsausfall. Das wirtschaftlich gleiche
Ergebnis trete jedoch auch ein, wenn diesem Beschluss zugestimmt werde,
allerdings ohne die Insolvenz der Falk Gruppe.
- Sollte die Falk Asset Management GmbH nicht aus
den Fondsgesellschaften ausscheiden, wäre wieder eine Insolvenz nicht zu
vermeiden, die zu einem Zahlungsausfall für die Anleger führe. Bei einer
Zustimmung zu diesen Punkt könnte jedoch der viele Probleme bereitende
Haftungsverbund zwischen der Falk Gruppe und den Fondsgesellschaften getrennt
werden.
- Nur wenn neue GmbH’s gegründet werden, können
die Fondsgesellschaften fortgeführt werden. Andersfalls sei die
wirtschaftlichen Lage ungeklärt. Gleichfalls könnten auch nur in diesem Fall
die Fondsimmobilien weiter bewirtschaftet werden.
- Schließlich könne nur durch den Beitritt von
Herrn Falk eine Überschuldung der Fondsgesellschaften vermieden werden.
Zum Schluss der Präsentation gelang es dann Herrn Prigge,
dass, was er zuvor schon gebetsmühlenartig wiederholt hatte auf einer Folie mit
wenigen Worten zusammenzufassen:
Das in den bisherigen fünf Wochen von Rölfs Partner erarbeitete
Konzept besteht aus zwei Schritten:
- In einem ersten Schritt, der die Zustimmung der
Anleger zu den Beschlüssen voraussetze, soll die Insolvenz der Falk Gruppe
vermieden werden. Auf diese Art und Weise könnten die Voraussetzungen für eine
(durch Falk bzw. Rölfs Partner !) geordnete Verwaltung bzw. Sanierung der
Fonds- und Objektgesellschaften geschaffen werden.
- In einem zweiten Schritt – in einem Zeitfenster
bis voraussichtlich Oktober 2005 sollte dann diese geordnete Verwaltung und
ggf. Sanierung des Fonds erfolgen.
III. Stellungnahme
Nach unseren Eindrücken war die Gesellschafterversammlung
weder professionell vorbereitet, noch wurde sie souverän geleitet. In wie weit
dies als strategisches Mittel eingesetzt worden ist, kann von unserer Seite aus
nicht beurteilt werden.
Inhaltlich kann das vorgestellte Konzept und die erst am
Versammlungstage ausgehändigten endgültigen Beschlussvorlagen aufgrund der
Kürze der Zeit nicht beurteilt werden. Allerdings fiel auf, dass die
Darstellung einseitig zu Gunsten der Falk Gruppe verkürzt worden ist. Zu keinem
Zeitpunkt wurde der Zusammenhang zwischen der Falk Gruppe und den einzelnen
Fondsgesellschaften deutlich gemacht. Bemerkenswert ist insoweit, dass zu 95%
über die Falk Gruppe gesprochen wurde, obwohl es an sich um eine
Gesellschafterversammlung der Fondsgesellschaften ging.
Auch wurde in keiner Weise die mögliche Chance einer
Insolvenz erwähnt. Aus Anlegersicht ist zwar verständlich, dass sich jeder vor
einer Insolvenz fürchtet. Jedoch hat sich in vielen Fällen gezeigt, dass diese
für die Anleger im Ergebnis vorteilhafter war, als die Fortführung durch die
bisherigen Gesellschafter.
Zutreffend wurde in dem Konzept der Domino Effekt erläutert,
den eine Insolvenz der Falk Gruppe auslösen könnte. Jedoch wurde zu keinem
Zeitpunkt darauf eingegangen, ob aus Anlegersicht, die Kettenreaktion nicht
auch noch an einer anderen Stelle unterbrochen werden kann.
Auch wurden die Anleger über die neu zu schaffenden GmbH’s
im Unklaren gelassen. Mit keinem Wort wurde erwähnt, wer diese Gesellschaften
führen sollte. Dabei wurde jedoch die Tendenz deutlich, die Mitarbeiter einer
dann möglicherweise konsolidierten Falk Gruppe, möglicherweise unter anderem
Namen, mit dieser Aufgabe zu betrauen. Wieso diese dann ihre Arbeit besser
machen sollten als bisher wurde nicht erörtert. Mancher Anleger gewann daraus
den Eindruck, dass der Bock zum Gärtner gemacht werden sollte.
Auch wurden die Auswirkungen des Rangrücktritts nicht
ausreichend deutlich gemacht. Zutreffend wurde seitens Herrn Prigge darauf
hingewiesen, dass der Rangrücktritt unter der Bedingung eines
Fortführungskonzeptes stehe. Wann diese Bedingung eintritt, bleibt damit
unklar. Hinzu kommt, dass nicht herausgestellt wurde, dass der Rangrücktritt
auch dann gelten dürfte, wenn die Falk Gruppe später, aus einem anderen Grund
gezwungen sein sollte, Insolvenz anzumelden.
Schließlich bestehen erhebliche Zweifel, ob die
Gesellschafterversammlung ordnungsgemäß durchgeführt worden ist oder ob den
Anlegern möglicherweise ein Anfechtungsrecht zusteht. Besonders plastisch wird
dies an zwei Beispielen:
- Obwohl schon Stimmen abgegeben waren, wurden
nachträglich die Beschlussvorlagen geändert.
- Während nachmittags die Auffassung vertreten
wurde, Enthaltungen würden als Nein-Stimmen gewertet, sollten Enthaltungen
später als „nicht-abgegeben-Stimmen“ gezahlt werden. Grund für diesen
Meinungswechsel dürfte gewesen sein, dass bei Aufrechterhalten der
ursprünglichen Ansicht, in einem Fonds keine Mehrheit für das Konzept der
Sanierer zustande gekommen wäre. Das hätte aller Wahrscheinlichkeit nach das
Ende für Falk bedeutet; nicht aber zwangsläufig für die Fondsgesellschaft.
Derzeit liegen die endgültigen Ergebnisse noch nicht vor.
Daher bleibt auch die Zukunft der Falk Gruppe ungewiss. Doch selbst bei einer
Mehrheit für das vorgestellt Konzept ist Falk nicht endgültig aus dem
Schneider. Es bleibt abzuwarten, wie sich die weiteren Verhandlungen mit den
Banken entwickeln.
Für den einzelnen Anleger empfiehlt es sich, dennoch schon
jetzt Gedanken über die Zukunft seiner Beteiligung zu machen. Denn unabhängig
von dem Erfolg des jetzigen Sanierungskonzepts verbergen sich im Dschungel der
Falk Gruppe noch viele Gruben und Fallstricke in die der Anleger geraten kann. Denn
unter bestimmten Umständen könnte ein rasches Handeln notwendig werden. Möchten
Sie Ihren konkreten Fall besprechen, stehen Ihnen die Rechtsanwälte, der auf
Anlegerschutz spezialisierten Kanzlei
Göddecke gerne zur Verfügung.
03. März
2005 (RF)
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