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MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG: Kammergericht Berlin bestätigt Verurteilung von Ex-Senator Rasch zur Zahlung von SchadensersatzDas Kammergericht Berlin hat durch Beschluss vom 17. Juli 2007 die Berufung von Herrn Walter Rasch gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen. Aufgrund der Vielzahl beim Kammergericht anhängiger Berufungsverfahren dürfte die Entscheidung Signalwirkung zu Gunsten von Anlegern haben. Aus Anlegersicht dürfte die Entscheidung einen Quantensprung darstellen. Denn beim Kammergericht sind etliche Verfahren anhängig, die – so die Auffassung der KANZLEI GÖDDECKE – nunmehr vor dem endgültigen, für die Anleger äußerst erfreulichen, Abschluss stehen könnten.
Die Entscheidung des Kammergerichts Berlin ist mittlerweile die zweite Äußerung eines höheren Gerichts, wonach der Emissionsprospekt des MSF-Fonds in vielen Punkten fehlerhaft ist. Zuvor hatte schon das Brandenburgische Oberlandesgericht seine Zweifel an der Ordnungsgemäßheit des Prospektes in einem Hinweis geäußert.
Signalwirkung könnte die Entscheidung auch für die Vielzahl von Prozessen haben, die – gegen unterschiedliche Personen – mittlerweile vor dem Landgericht Braunschweig anhängig sind. Mittlerweile dürften sich in Braunschweig ganze Aktenberge auftürmen. Aus Anlegersicht besteht die Hoffnung, dass sich die Braunschweiger Richter nun der Argumentation des Kammergerichts und auch anderer Gerichte anschließen. Denn das Kammergericht steht mit seiner Auffassung nicht etwa allein da: U. a. das Landgericht Leipzig und auch das Amtsgericht Neukölln haben in zwei noch nicht rechtskräftigen Urteilen auf eine Fehlerhaftigkeit des Prospektes erkannt.
STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE Die gerichtliche Aufarbeitung der Pleite des sog. Politiker-Fonds biegt auf die Zielgerade ein. Und die Anleger liegen bislang weit in Führung. Herr Walter Rasch scheint bereits abgehängt, und auch Herr M. T. gerät wohl langsam ins Hintertreffen. Nach Ansicht der KANZLEI GÖDDECKE dürfte der den Anlegern der Sieg in diesem schon seit Jahren andauernden Rennen nicht mehr zu nehmen sein. Viele Gegner mussten vor Gericht schon Federn lassen (z. B. die Herrn Walter Rasch, Matthias Ginsberg und M. T. sowie sein Exklusivvertrieb, die Futura Finanz GmbH & Co. KG). Weitere Entscheidungen in Prozessen gegen Herrn Ex-Verteidigungsminister Prof. Dr. Rupert Scholz und den Geschäftsführer der Germanicum stehen an.
Quelle: Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 17.07.2007 (17 U 29/06)
26. Juli 2007 (MC)
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