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Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG: Kammergericht bestätigt Verurteilung von Walter Rasch Das in Berlin ansässige Kammergericht (KG) hat durch Urteil vom 11.02.2008 die Verurteilung von Herrn Walter Rasch durch das Landgericht Berlin bestätigt. Die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) wurde nicht zugelassen. Die aus Anlegersicht erfreuliche Rechtsprechung der Gerichte in Bezug auf MSF-Beteiligungen setzt sich fort. Das KG hat – wie schon in anderen Fällen zuvor – festgestellt, dass der Emissionsprospekt mehrfach fehlerhaft ist und der Ex-Senator Rasch hierfür auch einzustehen hat. Der Senat führt wie folgt aus:
"Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze hätte jedenfalls der vorliegende Prospekt vom 27. Oktober 2004 einen deutlichen Risikohinweis auf die drohende Gefahr enthalten müssen, dass die BaFin das Geschäftsmodell der MSF als ein Finanzkommissionsgeschäft ansehen und entsprechend regulatorisch tätig werden könnte. Eine solche Gefahr bestand jedenfalls seit dem 13.08.2004, als die BaFin gegenüber der Vario-Renta Beteiligungsgesellschaft mbH & Co KG (Vario Renta) und deren Komplimentärin C.S. Management GmbH das Finanzkommissionsgeschäft untersagte und die unverzügliche Abwicklung der Geschäfte anordnete. Weitere entsprechende Verbotsverfügungen ergingen am 30.09. und 01.10.2004 gegen die MV Capital Management Vermögensfonds GmbH & Co KG und die FlexA-Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH & Vo KG. Gegenüber dem Vorstand der MSF teilte die BaFin dann durch Schreiben vom 26. Oktober 2004 mit, dass sie das Geschäftsmodell der MSF als Finanzkommissionsgeschäft ansehe und beabsichtige, eine Untersagungsanordnung gemäß § 37 KWG zu erlassen. Die Untersagungssanordnung erging am 15.06.2005. Der Prospekt vom 27. Oktober 2004 hätter daher vor Aushändigung an den Kläger bzw. vor seiner Verwendung durch den Vertrieb nach dem 28. Oktober 2004 dahin gehend ergänzt werden müssen, dass die auf S. 69 des Emissionsprospekts dargestellten Ausführungen zu den abstrakten Risiken eines regulatorischen Eingriffs der BaFin soweit hätten ergänzt werden müssen, dass die BaFin ein förmliches Verwaltungsverfahren gegen die MSF eröffnet und sich damit die Gefahr eines regulatorischen Eingriffs der Finanzdienstleistungsaufsicht konkretisiert habe."
STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE Das Urteil ist richtig und bestätigt die Rechtsauffassung der KANZEI GÖDEDECKE. Allein die Frage, ob Herr Rasch den Urteilsbetrag wird zahlen können, ist noch offen. Aber auch in dieser Hinsicht sollten die Anleger trotz der vielfachen Verurteilungen von Herrn Rasch zuversichtlich sein. Wenn er heute nicht zahlen kann, dann vielleicht morgen. Aus dem Urteil kann 30 Jahre lang vollstreckt werden.
Quelle: Kammergericht (KG), Urteil vom 11.02.2008 – 26 U 21/07 Landgericht (LG) Berlin, Urteil vom 14.03.2007 – 18 O 389/06
17.März 2008 (Mathias Corzelius)
:: MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG: Ex-Senator Rasch muss zahlen
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