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MWB Vermögensverwaltung AG: Anleger erstreiten mit Grundsatzurteilen Schadensersatz Die MWB Vermögensverwaltung AG aus der Schweiz wurde erneut von einem deutschen Gericht zu Schadensersatz verurteilt. Deutsche Gerichte ermöglichen Anlegern damit zunehmend, sich erfolgreich gegen ausländische Finanzdienstleister zu wehren. Einem geschädigten Anleger der MWB Vermögensverwaltung aus Zürich/Appenzell (MWB) wurde ein weiteres Mal Recht zugesprochen. Bereits in erster Instanz hatte der Anleger ein obsiegendes Urteil erstritten. Dies wurde nun von der zweiten Instanz, dem Oberlandesgericht Dresden (OLG Dresden), bestätigt. Die MWB ist demnach verpflichtet, dem Anleger sämtliche eingezahlten Beträge einschließlich entgangenen Gewinn für die Vertragslaufzeit zu zahlen.
Die MWB hatte in dem Rechtsstreit die Ansicht vertreten, Deutsche Gericht seien für die Klage nicht zuständig und Deutsches Recht nicht anwendbar. Dem haben die Richter in dem Urteil eindeutig widersprochen. Da das Geschäftsmodell der MWB nachweisbar klar auf Deutschland gerichtet war, konnten die Argumente der MWB gerichtlich keinen Erfolg haben. Dies ist ein großer Vorteil für geschädigte Anleger aus Deutschland, da die Schweiz im Gegensatz zu Deutschland nicht über ein vergleichbar anlegerfreundliches Aufsichtsrecht für Finanzdienstleister verfügen.
Aufgrund der Geschäftspraktiken der MWB gab es genügend Ansatzpunkte für schadensersatzauslösende Pflichtverletzungen der MWB. Das OLG Dresden bestätigte, dass die MWB bereits bei Vertragsanbahnung gegen das deutsche Recht verstoßen habe. Die Kontaktaufnahme durch Call-Center über unaufgeforderte Anrufe (sog. Cold-Calls) und durch Vermittler in Deutschland sei unrechtmäßig erfolgt.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Das erstrittene Urteil ist ein großer Erfolg für den Anlegerschutz. Ausländische Finanzdienstleister können sich nicht mehr hinter einer Grenze vor dem Zugriff Deutscher Anleger verstecken. Anleger sollten bei Ihrem Vorgehen jedoch bedenken, dass bei einer grenzüberschreitenden Anspruchsdurchsetzung viele Fallen lauern können. Daher ist eine diesbezügliche, spezialisierte Rechtsberatung unerlässlich.
Quelle: Urteil des Oberlandesgerichts Dresden liegt der Kanzlei Göddecke vor. (Urteil rechtskräftig 09. August 2007)
24. Juli 07 (PE)
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