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MWB Vermögensverwaltungs AG Zürich / Appenzell: Von hehren Zielen und schlechter Umsetzung – Vermögensverwaltung vs. Versicherung

Nachdem die Kanzlei GÖDDECKE mehrere obergerichtliche Urteile gegen die MWB erstritten hat, besteht neue Hoffnung für die Opfer der angeblich so seriösen Schweizer Vermögensverwaltung.

 

Die MWB war darauf "spezialisiert", in Deutschland auf Kundenfang zu gehen. Mittels unangekündigten Anrufen (sog. Cold-Calling) wurden ahnungslose Bürger wortwörtlich kalt erwischt. Ihnen wurde telefonisch ein Beratungsgespräch durch einen Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz oder Wohnort aufgeschwatzt. Im Zuge dieses Gespräches überredeten die Mitarbeiter die Kapitalgeber zur Unterzeichnung eines sog. „Schweizer Sicherheitspaket für den Mittelstand im Anspar- und Anlageprogramm (SSPA)“. Dieses Paket wurde als exklusive Schweizer Vermögensverwaltung offeriert. Erst viel später entdeckten die Kapitalgeber, dass sie nicht nur einen Vermögensverwaltungsvertrag, der ihr Vermögen mehren sollte, abgeschlossen hatten. Die schockierten Anleger stellten fest, dass ihr Geld darüber hinaus vielfach in schlichte Lebensversicherungsverträge unter extrem hoher Kostenbelastung geflossen ist.

 

Der Abschluss dieser Versicherungen ist aus mehreren Gründen grob pflichtwidrig:

Zum einen kann eine Versicherung nicht Gegenstand einer Vermögensverwaltung sein: wo nichts zu verwalten ist, kann nichts verwaltet werden. Zum anderen verpflichtet eine Lebensversicherung zu permanenten Einzahlungen – ebenfalls regelmäßig nicht Sinn und Zweck einer Vermögensverwaltung. Kunden berichteten , dass sie über diese regelmäßig wachsenden Zahlungsverpflichtungen nicht aufgeklärt wurden.

 

Durch die von der Kanzlei GÖDDECKE geführten Verfahren wurde gerichtlich bereits bestätigt, dass die MWB in Deutschland ohne die erforderliche behördliche Erlaubnis tätig war. Bereits deshalb ist die MWB den geschädigten Kapitalanlegern zum Schadensersatz verpflichtet.

 

 

08. September 2008 (Patrick J. Elixmann, LL.M.)

 

 


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