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Madoff-Skandal: Fondssicherheit insgesamt in Frage gestellt Nach europäischen Recht regulierte Investmentfonds galten bislang als für Anleger besonders geschützt. Doch der Madoff-Skandal zeigt erhebliche Risiken auf. Nach und nach kommt Licht in den Madoff-Skandal. Eine Vielzahl von Kleinanlegern waren in europäischen Investmentfonds investiert, die das Geld letztlich bei Madoff anlegten. Von dem Skandal betroffen sind in erster Linie der in Luxemburg aufgelegte Herald (Lux) Absolute Return und der irische Thema US Equity. Aber auch bis zu 40 Dachfonds sind betroffen, die in diese beiden Fonds investiert haben sollen. Die Dachfonds wurden angewiesen, den Madoff-Anteil ihrer Investments völlig abzuschreiben. Die Herald und Thema-Fonds wurden vom Handel ausgesetzt. Inzwischen wurde bezüglich des Herald (Lux) Fonds die Abwicklung angeordnet. Dessen Anteile gelten aber als quasi wertlos. Madoff soll nach Angaben der US-Behörden von den zu investierenden Beträge nie Wertpapiere erworben.
Wie nunmehr bekannt geworden ist, hatte Madoff in den genannten beiden Fonds offensichtlich eine ganz dominierende Rechtsstellung inne. Er vereinte Kompetenzen, die nach dem europäischen Investmentrecht eigentlich auf unterschiedliche Banken verteilt werden sollen. Das Gesetz sieht insoweit vor, dass ein Investmentfonds in der Hand mehrerer Banken liegt, die sich zum Schutz der Anleger gegenseitig kontrollieren. Indem aber Madoff entscheidende Kompetenzen auf sich vereinigte, war eine Kontrolle nur noch unzureichend möglich.
Für die Situation verantwortlich gemacht wird im Hinblick auf den Herald (Lux) US Absolute Return die Bank Medici, die als offizieller Fondsmanager fungierte sowie eine Tochter der HSBC als Depotbank. Beide sollen wichtige Aufgaben an Madoff delegiert haben, was zu dem Schaden für die Kleinanleger geführt haben soll.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Wer wichtige Aufgaben delegiert, hat entsprechende Sorgfalts- und Überwachungspflichten einzuhalten. Dies gilt auch für Banken. Wer gegen diese Pflichten verstößt, haftet auf Schadensersatz. Anleger sollten daher ihre Schadensersatzansprüche gegen die Beteiligten überprüfen lassen.
Quelle: Eigene Recherche
20. Februar 2009 (Rechtsanwalt Patrick J. Elixmann, LL.M.)
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