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MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG: Rudert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einen Schritt zurück?

Als Konsequenz aus dem jüngsten Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in einem ähnlich gelagerten Fall hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (= BaFin) die sofortige Vollziehbarkeit der Schließungsverfügung aufgehoben. Jetzt wird der Streit zwischen der Behörde und dem MSF-Fonds wohl in die „Hauptrunde“ gehen.

Das Verwaltungsverfahren zwischen der BaFin und dem MSF-Fonds gliedert sich – kurz gefasst – in zwei Komplexe.

 

Erstens geht es um die SOFORTIGE Schließung des MSF-Fonds, also dass tagesgleich mit dem Schreiben der Aufsichtsbehörde vom 15. Juni 2005 keine Gelder mehr angenommen werden durften. Eine solche Schließungsanordnung haben sowohl der MSF-Fonds (Braunschweig), die DPM Deutsche Portofolio Management AG (Braunschweig) und die Germanicum Beteiligungstreuhand GmbH (München) im vergangenen Sommer erhalten. Mit einfachen anderen Worten: Die Ladentür wurde sofort zugesperrt; weiterer Geschäftsbetrieb fand per sofort nicht mehr statt. Nach der jetzt vorliegenden Entscheidung der BaFin ist die Ladentür – sinnbildlich gesprochen – bis zur endgültigen Entscheidung wieder geöffnet worden.

 

Zweitens geht es um die ENDGÜLTIGE Schließung des MSF-Fonds. Hierzu hat die BaFin bis heute noch nichts Neues erklärt; somit bleibt es zunächst bei der noch nicht bestandskräftigen Schließungsverfügung des Amts. Es kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass die Bonner Behörde und der MSF-Fonds auf dem Instanzenweg durch alle Gerichte die Klingen noch oft kreuzen werden.

 

Die Auswirkungen auf das Insolvenzverfahren des MSF-Fonds sind noch nicht abzusehen. Der Bundesgerichtshof wird über dieses Verfahren zu entscheiden haben. Zwar ist nach hiesigem Wissen noch kein Entscheidungstermin bekannt, jedoch dürfte erfahrungsgemäß nicht vor dem Sommer mit einem Ergebnis gerechnet werden. Mit anderen Worten: Hier ist die Tür für den MSF-Fonds noch offen, während für die Germanicum Beteiligungstreuhand GmbH die Würfel schon gefallen sind, da für dieses Unternehmen die Insolvenz bereits rechtskräftig eröffnet worden ist.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Für viele Anleger stellt sich die Frage, wie sie sich zu ihrer Beteiligung an dem MSF-Fonds stellen. Mit einer Zahlungsaufforderung des Insolvenzverwalters Schröder aus Hamburg auf Grund der Entscheidung der BaFin dürfte nach hiesiger Ansicht zur Zeit nicht zu rechnen sein.

 

Quelle: eigene Recherchen

09. März 2006 (HG)

 

Hinweis auf weitere Dokumente / Berichte auf www.kapital-rechtinfo.de:

 

:: MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG: Untersagungsverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bald bestandskräftig?

 

:: Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Sachen CS-Management vom 15. Februar 2006 zum Aktenzeichen 6 TG 1447/05 (pdf-Datei / 15 Seiten)

 

:: Stellungnahme des Insolvenzverwalters Schröder vom 15. März 2006 (pdf-Datei / 1 Seite)

 

:: MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG: Gläubigerversammlung der GERMANICUM Beteiligungstreuhand GmbH am 06.02.2006

 

:: Bringt der Wechsel in der jüngsten Verwaltungsrechtsprechung mehr Liberalisierung und neue Angebote am freien Kapitalmarkt?

 

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