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MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG: Untersagungsverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) bald bestandskräftig? Das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt/ Main hat am 11.10.2007 eine Klage der Fondsgesellschaft gegen die Untersagungsverfügung der BaFin vom 15.06.2005 abgewiesen. Das VG hielt die Klage schon für nicht zulässig, da die Fondsgesellschaft nicht mehr existiere. Denn die beiden Gesellschafter (die DPM AG und die Germanicum GmbH) seien mittlerweile ausgeschieden. Nunmehr muss der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel entscheiden. Die Frage, ob die Untersagungsverfügung der BaFin bestandskräftig wird oder nicht, dürfte nun bald geklärt sein. Es wird auch Zeit. Denn die Untersagungsverfügung ist einer der zentralen Punkte bei der Bewältigung der MSF-Pleite. Und da das endgültige Schicksal der Untersagungsverfügung nicht geklärt ist, stockt auch (zwangsläufig) das parallel laufende Insolvenzverfahren. Dies geht zu Lasten der Anleger, die ihre Forderungen bereits seit Jahren angemeldet haben und seitdem auf Geld warten. Aber der Insolvenzverwalter kann die einzelnen Forderungen erst prüfen, wenn er Gewissheit über die Untersagungsverfügung hat. Allerdings dürfte das Verfahren vor dem VGH bis zum nächsten Prüfungstermin (November 2008) abgeschlossen sein, so dass der Insolvenzverwalter spätestens dann „loslegen“ kann.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Zwar ist es für den Anleger frustrierend, dass er so lange warten muss, bis seine angemeldeten Forderungen überhaupt geprüft werden können. Doch derzeit sieht es zumindest so aus, als würde die Untersagungsverfügung der BaFin bestandskräftig werden. Die KANZLEI GÖDDECKE wird Sie auf dem Laufenden halten.
Quelle: Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt/ Main, Urteil vom 11.10.2007 (1 E 3941/06(V))
24. Dezember 2007 (Mathias Corzelius)
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