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MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG: Landgericht Neuruppin verurteilt Futura Finanz zu Schadensersatzzahlung

Das Landgericht Neuruppin hat die von dem Steuerhinterzieher M. T. geführt Futura Finanz Zukunftsunternehmen für Finanz- und Wirtschaftsberatung GmbH & Co. KG (vormals: Futura Finanz AG) wegen der Vermittlung einer MSF-Beteiligung dazu verurteilt, dem „beratenen“ Anleger den vollen Schaden zu ersetzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nunmehr hat es auch die Futura Finanz erwischt. Nach den Herrn Rasch und Ginsberg muss jetzt auch der eingeschaltete Vertrieb für die angerichteten Schäden gerade stehen.

 

Das Gericht hat festgestellt, dass der Anleger durch die Futura Finanz nicht über die wesentlichen Risiken der Beteiligung aufgeklärt wurde. Insbesondere habe der Vermittler die Beteiligung als sicher, zur Altersvorsorge geeignete Anlageform beschrieben. Diese Eigenschaften hatte sie aber schon nach dem Inhalt des Emissionsprospektes niemals. Somit sei eine Pflichtverletzung offensichtlich.

 

Darüber hinaus sei der Vermittler auch ausdrücklich für die Futura Finanz aufgetreten, was nach den im Gespräch verwendeten Formularen eindeutig sei. Wie bei allen Rechtsstreitigkeiten mittlerweile üblich, hatte die Futura Finanz auch hier bestritten, überhaupt etwas mit dem Vermittler zu tun zu haben. Dies half der Futura Finanz jedoch ebenso wenig, wie der standardmäßige Einwand, das angerufene Gericht sei unzuständig. Das Gericht hat auch hierzu klare Worte gefunden und eine Zuständigkeit bejaht.

 

Die Futura Finanz kann gegen das Urteil Berufung beim Brandenburgischen Oberlandesgericht einlegen. Für den Fall, dass dies geschieht, dürfte u. E. mit einer Aufhebung aber nicht zu rechen sein.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Das Urteil reiht sich ein in die Liste der Verurteilung von Walter Rasch und Matthias Ginsberg. Beide wurden bereits mehrfach wegen ihrer Verantwortung für den (fehlerhaften) MSF-Prospekt verurteilt. Das Urteil unterscheidet sich jedoch insoweit von den anderen, als dass nunmehr der Vertrieb für eine mangelhafte Aufklärung beim Beratungsgespräch verurteilt wurde. Die KANZLEI GÖDDECKE führt zur Zeit etliche Klageverfahren gegen die Futura Finanz und Herrn T.. Mit Entscheidungen ist in der nächsten Zeit zu rechnen.

 

Quelle: Landgericht Neuruppin (LG), Urteil vom 16.01.2007 – 5 O 327/05 n. rkr.

 

29. Januar 2007 (MC)

 

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