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MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG: Insolvenzverfahren rechtskräftig eröffnet Nach langem „Hin und Her“ steht jetzt fest: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des MSF ist rechtskräftig eröffnet. Nach einer erneuten Schlappe vor dem Landgericht Hamburg haben die Verantwortlichen keine Rechtsmittel mehr eingelegt. Viel Rauch um Nichts. So könnte man das Beschwerdeverfahren um den Insolvenzeröffnungsbeschluss des Amtsgericht Hamburg vom 12.09.2005 beschreiben.
Zur Erinnerung: Die Deutsche Portfolio Management AG (DPM) hatte gegen den Eröffnungsbeschluss Beschwerde eingelegt und war zunächst beim Amtsgericht und auch beim Landgericht Hamburg gescheitert. Allerdings hatte der Bundesgerichtshof (BGH) den Beschluss des Landgerichts wieder aufgehoben und die Sache zurück verwiesen, da das Landgericht fälschlicherweise angenommen hatte, die DPM dürfe erst gar nicht die Gerichte anrufen.
Dies sah der BGH anders, so dass das Landgericht neu zu entscheiden hatte. Das Ergebnis sah nicht wesentlich anders aus. Mit Beschluss vom 06.11.2006 hat das Landgericht die Beschwerde der DPM zurück gewiesen, da die Gründe für eine Insolvenzeröffnung zweifellos vorlägen. Gegen diesen Beschluss hätte die DPM erneut zum BGH gehen können, was sie wohl mangels liquider Mittel oder aber auch auf Anraten ihrer Anwälte nicht getan hat. Mithin ist das Beschwerdeverfahren jetzt beendet und der Insolvenzeröffnungsbeschluss vom 12.09.2005 nach gut 1 ½ Jahren endlich rechtskräftig.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Das Beste an der Nachricht ist, dass die Fondsverantwortlichen jetzt keine weitere Verwirrung stiften können. Insbesondere auf Grundlage der BGH-Entscheidung war versucht worden, die Anleger zu beschwichtigen. Dies ist nun vorbei. Das Insolvenzverfahren nimmt seinen Lauf. Anleger, die allerdings mehr als die übliche Insolvenzquote zurück erhalten wollen, können sich mit der KANZLEI GÖDDECKE in Verbindung setzen.
Quelle: Amtsgericht (AG) Hamburg, Beschluss vom 12.09.2005 – 67c IN 312/05
29. Januar 2007 (MC)
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