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MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG: Landgericht Hamburg bestätigt Insolvenzeröffnungsverfahren erneut Das Landgericht Hamburg hat durch Beschluss vom 06.11.2006 die Beschwerde der Fondsverantwortlichen gegen den Insolvenzeröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Hamburg zurückgewiesen, weil die MSF überschuldet ist. Die Flut der Entscheidungen nimmt kein Ende. Der Anleger hat längst den Überblick verloren. Deswegen wird die jetzige Entscheidung nochmals kurz eingeordnet:
Im September 2005 war über das Vermögen der MSF das Insolvenzeröffnungsverfahren in Gang gesetzt worden. Hiergegen hat die persönlich haftende Gesellschafterin des Fonds, die Deutsche Portfolio Management AG (DPM), Beschwerde eingelegt und ist stets gescheitert. Das Landgericht Hamburg hatte zunächst entschieden, dass die DPM überhaupt nicht berechtigt ist, Beschwerde einzulegen. Deswegen hatte es die Beschwerde schon zurückgewiesen, ohne sich überhaupt mit der Frage zu befassen, ob wirklich Insolvenzgründe vorliegen. Die DPM durfte nach Auffassung des Landgerichts Hamburg überhaupt keinen Antrag stellen. Diese (erste) Entscheidung des Landgerichts Hamburg hat der BGH aufgehoben, da er meinte, dass die DPM sehr wohl antragsberechtigt sei. Er hat die Sache an das Landgericht Hamburg zurückverwiesen. Dieses prüft nun, ob das Amtsgericht Hamburg auch in der Sache selbst richtig entschieden hat.
Diese Entscheidung liegt jetzt vor. Das Landgericht Hamburg – und hier sei kurz erwähnt, dass es sich natürlich nicht um dieselben Richter, wie bei der ersten Entscheidung handelt – hat klar festgestellt, dass die MSF schon aufgrund der Abwicklungsverfügung der BaFin überschuldet ist. Denn die Schließung führt dazu, dass die Gesellschaft verpflichtet ist, das eingesammelte Kapital vollständig zurückzuzahlen. Diese Verpflichtung kann sie nicht erfüllen, da nicht genug Geld in der Kasse ist. Mithin liegt eine Überschuldungssituation vor, so dass das Insolvenzverfahren zu eröffnen ist.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke In dieser Situation kann der Anleger schnell den Überblick verlieren. Eigentlich wollte er sein Geld sicher anlegen. Die KANZLEI GÖDDECKE rät allen Anlegern dazu, anwaltlich Hilfe in Anspruch zu nehmen. Einige Verantwortlich sind bereits zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden. Auch die Vertriebsgesellschaft (Futura Finanz) sowie deren Chef, Herr M. T., muss sich vor Gericht verantworten. Auf keinen Fall sollten die Anleger aber auf die dauernden Beschwichtigungsversuche der Fonds-Verantwortlichen und des Vertriebes hereinfallen.
Quelle: LG Hamburg (303 T 21/06), Beschluss vom 06.11.2006
17. November 2006 (MC)
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:: MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG: Insolvenzverfahren rechtskräftig eröffnet
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