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MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG: Futura Finanz muss zahlen Das Landgericht Leipzig hat die Futura Finanz GmbH & Co. KG (vormals: Futura Finanz AG) mit Urteil vom 08.06.2007 zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Das Gericht hat festgestellt, dass der Anleger nicht über die Gefahren einer Schließung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgeklärt worden ist. Das Besondere an dem Urteil ist, dass es ohne eine Beweisaufnahme erging. D. h., die Erwiderungen der Futura Finanz waren schlechthin nicht geeignet, die Behauptungen des Anlegers zu Fall zu bringen. Für das Gericht stand schon ohne Zeugenvernehmung fest, dass die Futura Finanz den Anleger nicht darüber informiert hatte, dass die BaFin in der Vergangenheit schon mehrfach ähnliche Fondsgesellschaften geschlossen hatte. Ihr strenges Vorgehen gegen solche Fondsgesellschaften hatte die Behörde vor allem auch schon für jedermann einsehbar auf ihrer Homepage veröffentlicht.
Des weiteren ließ das Gericht auch ein in jedem von hier aus geführten Rechtsstreit „gebetsmühlenartig“ vorgebrachte Argument nicht gelten: Nämlich, dass sie selbst gar nicht beraten habe, sondern der vor Ort tätige Vermittler, was zur Folge hätte, dass der Anleger den falschen verklagt hat. Hier entgegnete das Gericht zurecht, dass nach den Umständen des Vertragsabschlusses nur der Schluss gezogen werden kann, dass die Futura Finanz, und eben nicht der Vermittler, haftet.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Das Urteil ist zu begrüßen und zeigt einmal mehr, dass es für MSF-Anleger durchaus Möglichkeiten gibt, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Das Landgericht Neuruppin (s. u.) hatte den Anfang gemacht. Besonders erfreulich an dem Urteil des LG Leipzig ist vor allem, dass die Frage einer Falschaufklärung überhaupt nicht mehr zur Debatte stand, da auch nach dem Vortrag der Futura Finanz feststand, dass keine Aufklärung über das Schließungsrisiko erfolgte. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob die Futura Finanz Rechtsmittel einlegt.
Quelle: Landgericht Leipzig (LG Leipzig), Urteil vom 08.06.2007 – 5 O 2360/06, nicht rechtskräftig
14. Juni 2007 (MC)
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