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MWB Vermögensverwaltung AG: Forderungseingabe im Rahmen der Nachlassstundung in der Schweiz

Die KANZLEI GÖDDECKE rät: Anleger, die bei einem Vermögensverwaltungsvertrag mit der MWB Geld verloren haben, sollten ihre Forderungen bis spätestens 31.03.2011 bei der T&O Treuhand Organisations AG anmelden.

Im Oktober 2010 wurde der MWB eine sogenannte definitive Nachlassstundung von sechs Monaten gewährt. Dies bedeutet, dass in das Vermögen der MWB nicht vollstreckt werden kann und dient dazu, dass sich das Unternehmen während der Nachlassstundung wirtschaftlich erholen kann.

 

Im Rahmen dieses Nachlassverfahrens kann ein sogenannter Nachlassvertrag abgeschlossen werden: Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, werden an diesem Vertrag beteiligt und erhalten – soweit Vermögen vorhanden ist - einen Teil ihres Geldes zurück. Gläubiger, die sich nicht beteiligen, können unter Umständen mit ihren Forderungen ganz ausfallen.

 

Die Forderungen müssen bei der T&O Treuhand & Organisations AG, Sachwalter MWB Vermögensverwaltung AG, Postfach, CH-8105 Regensdorf eingegeben werden. Elektronisch ausfüllbare Dokumente können dort per E-Mail unter mh@todata.ch angefordert werden.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

In welchen Fällen eine Forderungseingabe noch sinnvoll ist, muss im Einzelfall abgeklärt werden. Wichtig ist, die entsprechenden Ein- und Auszahlungen sowie den Vertrag mit der MWB mit Nachweisen zu belegen.

 

Quelle: Aufforderungsschreiben der T&O Treuhand & Organisations AG vom 09.03.2011

 

22. März 2011 (Rechtsanwältin Jutta Krause)


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:: MWB Vermögensverwaltung AG: Verwaltungsrat und Geschäftsführer müssen geprelltem Anleger Schadenersatz leisten

 

 

 



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