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MWB Vermögensverwaltung AG für den Mittelstand: Weiteres obsiegendes Urteil von der KANZLEI GÖDDECKE erstritten Ein weiteres Mal ist die in Zürich und Appenzell ansässige MWB Vermögensverwaltung vor einem deutschen Gericht unterlegen. Dem Kunden wurde die Rückzahlung sämtlicher angelegter Beträge einschließlich entgangenen Gewinns zugesprochen. Wiederholt konnte die KANZLEI GÖDDECKE die Ansprüche eines MWB-Geschädigten erfolgreich vor Gericht durchsetzen. Entgegen der Ansicht der MWB Vermögensverwaltung hat sich das angerufen Gericht für den Rechtsstreit für zuständig angesehen. Der MWB konnte im Rahmen des Rechtsstreits eine Vielzahl von Pflichtverletzungen vorgeworfen und nachgewiesen werden. Aufgrund dessen wurde dem Kläger Schadensersatz in voller Höhe einschließlich entgangenen Gewinns zugesprochen. Die Kosten des Rechtsstreits wurden - wie beantragt - der MWB Vermögensverwaltung auferlegt.
Das Geschäftskonzept der MWB Vermögensverwaltung für den Mittelstand (MWB) bestand und besteht darin, von der Schweiz aus Aquise bei in Deutschland lebenden Kleinanlegern und Mittelständler zu betreiben. Der Erstkontakt fand in der Regel über ein in Deutschland betriebenes Call-Center statt. Bei Interesse kam es dann zu Haus- oder Geschäftsbesuchen von Vertriebsmitarbeitern der MWB in Deutschland. Das Vermögensverwaltungskonzept wurde als eine einmalige Chance beworben, in den Genuss einer hochkarätigen Schweizer Vermögensverwaltung auch für vergleichsweise kleine Summen zu kommen und überzeugte viele Anleger sofort. Die MWB soll auf diese Weise zwischen 20.000 und 25.000 Kunden in Deutschland geworben haben.
Für viele Kunden kam aber bereits nach kurzer Zeit das böse Erwachen. Eine positive Rendite erbrachte das Anlagekonzept nicht. Vielmehr wurde durch die extrem hohe Kostenbelastung gleich mit Beginn des Konzeptes ein großer Vermögensschwund festgestellt. Der unzufriedene Kläger fand sich damit nicht ab und klagte erfolgreich gegen die MWB Vermögensverwaltung.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Das Urteil ist ein weiterer Erfolg der KANZLEI GÖDDECKE gegen die MWB Vermögensverwaltung. Das Anlagekonzept der MWB war bewusst so konzipiert, dem Anleger die Durchsetzung seiner Rechte zu erschweren. Wie das vorliegende Verfahren zeigt, hatte die MWB hiermit aber letztendlich nachweisbar keinen Erfolg.
Quelle: Kanzlei Göddecke (Urteil bislang nicht rechtskräftig)
22.06.2007 (PE)
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