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BEMA: Ostseesparkasse Rostock (OSPA) verzichtet auf Restdarlehen

Die Kanzlei Göddecke konnte für zwei Mandanten eine vollständige Befreiung von sämtlichen Darlehensverbindlichkeiten erreichen. Dies machte hier rd. € 95.000,00 aus. Im Gegenzug verzichteten die Mandanten lediglich auf geringfügige Gegenansprüche und übertrugen die Beteiligung an die OSPA.

Die OSPA, die wegen der Finanzierung von Beteiligungen an der BEMA Investitions- und Beteiligungsgesellschaft mbH seit langem Gegenstand der kritischen Presse ist, konnte sich der Argumentation der Kanzlei Göddecke letztlich nicht verschließen. Nach den der Kanzlei Göddecke vorliegenden Unterlagen war ein Zusammenwirken der BEMA mit der OSPA beim Vertrieb der Beteiligungen und der Darlehen zu offensichtlich. Ein „verbundenes Geschäft“ im Sinne des § 358 BGB war kaum abzustreiten. Des weiteren konnte auch dargelegt werden, dass der Darlehensvertrag im Rahmen einer sog. Haustürsituation abgeschlossen wurde und die von der OSPA erteilte Belehrung fehlerhaft war.

 

Bei dieser Sachlage kann der Darlehensnehmer seine auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung widerrufen und die an die Bank gezahlten Zins- und Tilgungsleistungen zurückverlangen. Gleichzeitig ist er aber nicht zur Rückzahlung der Darlehensvaluta verpflichtet, sondern kann der Bank statt dessen die finanzierte Beteiligung anbieten.

 

Wohl um eine Niederlage vor Gericht zu vermeiden, hat sich die OSPA schließlich zu einer vollständigen Ausbuchung der Darlehensvaluta bereit erklärt. Die Mandanten sind nunmehr schuldenfrei.

 

 

STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE

 

Die „Verbindungselemente“ sind im Falle BEMA/OSPA kaum zu übersehen und mannigfaltig. Falls der Darlehens- und/oder auch der Beteiligungsvertrag im Rahmen einer Haustürsituation abgeschlossen wurden, sollten Anleger mögliche Ansprüche gegen die OSPA in jedem Falle von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.

 

Abschließend verweise ich auf meinen Artikel Ostseesparkasse Rostock: Gefährliche Angebote, den Sie hier finden.

 

                        20. September 2005 (MC)

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