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Swiss Financial Partners AG (SFP): Vermögensverwalter ohne Erlaubnis? Die Schweizer Swiss Financial Partners AG aus Zug verfügt zur Zeit nicht über die gesetzlichen Voraussetzungen, als Vermögensverwalter tätig zu sein. Der Geschäftsbetrieb läuft dennoch weiter. Ihre Kunden hat die SFP nicht informiert. Die Swiss Financial Partners AG (SFP) verfügt in der Schweiz nicht über die Voraussetzungen, als Vermögensverwalter tätig zu sein. Neuverträge dürfen damit nicht mehr abgeschlossen werden. Vorhandene Verträge scheinen nun ruhen zu müssen.
Eine vollumfängliche Aufsicht über Vermögensverwalter, wie sie in Deutschland durch die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (kurz BaFin) gewährleistet wird, gibt es in der Schweiz nicht. Dort müssen sich aber alle externen Vermögensverwalter einer anerkannten Selbstregulierungsorganisation (SRO) oder direkt der Kontrollstelle der Eidgenössichen Finanzverwaltung (EFV) unterstellen. Diese kontrollieren und bekämpfen Geldwäsche im Schweizer Finanzsektor. Ohne Anschluss an eine SRO oder eine Bewilligung der Kontrollstelle darf eine schweizerische Vermögensverwaltung nicht tätig sein.
Wie der KANZLEI GÖDDECKE seitens der Eidgenössischen Finanzverwaltung bestätigt wurde, ist die SFP weder einer Selbstregulierungsorganisation noch der Kontrollstelle direkt unterstellt. Damit darf die SFP nicht mehr als Vermögensverwalter tätig sein. Weder auf der Internetseite noch durch Rundbriefe wurden die SFP-Kunden hierüber informiert.
Die neuen Tatsache verheißt nichts Gutes. Bereits am Anfang des Jahres verunsicherten Insolvenzgerüchte der SFP die Anleger. Diese wurden seitens der SFP dementiert. Die Eidgenössiche Finanzverwaltung wird jedoch prüfen müssen, warum die SFP der Aufsicht nicht mehr untersteht.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Anleger sollten wachsam sein. Viele Fragen sind noch offen. Warum unterstellt sich die SFP nicht der Geldwäscheaufsicht? Gab es in der Vergangenheit „Unregelmäßigkeiten“, aufgrund dessen die SFP den Geschäftsbetrieb einstellen musste? Sind die angelegten Gelder der Kunden sicher angelegt? Ist eine Betreuung der Vermögen trotz fehlender Erlaubnis sichergestellt? Wer haftet für entstandene Schäden? Die SFP schweigt noch. Kunden der SFP sollten jedoch zur Aufklärung drängen.
Quelle: eigener Bericht 14.09.07 (PE)
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:: Zur SFP-Projektseite der KANZLEI GÖDDECKE
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