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OLG Celle: Prospekthaftung im Windpark Tewel/Ilhorn/Söhlingen bejaht

Das Oberlandesgericht Celle (OLG Celle) hat entschieden, dass der Gründungskommanditist für falsche Windangaben im Prospekt haftet.

Das Oberlandesgericht hat festgestellt, dass in der Windparkbeteiligung Tewel/Ilhorn/Söhlingen ein Prospektfehler vorliegt, indem die an den Aufstellorten der Windkraftanlagen zu erwartende Windgeschwindigkeit im Prospekt falsch wiedergegeben wurde. Der Mittelwert unterschiedlicher Windgutachten wurde zu hoch und die Unsicherheiten der Prognose zu positiv berechnet. Damit waren die Ertragschancen geschönt und die Risiken verharmlost dargestellt worden.

 

Nach ständiger Rechtsprechung hat ein Beteiligungsprospekt den Anleger inhaltlich richtig und vollständig zu informieren. Andernfalls begründet dies einen Prospektfehler, der einen Schadensersatzanspruch der Anleger zur Folge haben kann. Anleger können sich hierdurch im Regelfall von Ihrer Gesellschaftsbeteiligung ohne jeden Verlust trennen. So bleiben den Anlegern auch ohne Minderung des Schadensersatzanspruchs ihre bisherigen Steuervorteile.

 

Schadensersatzpflichtig kann nicht nur das Vertriebsunternehmen sein, sondern sämtliche Prospektverantwortliche. Hierzu zählen auch die Personen, die auf den Prospektinhalt entscheidenden Einfluss genommen haben. In diesem Fall hat das Gericht die persönliche Haftung des Gründungskommanditisten, der zugleich Geschäftsführer war, bejaht.

 

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

 

Oftmals zahlt es sich aus, einen langen Atem zu haben. Das OLG Celle hatte bereits zuvor entschieden, dass eine Haftung nicht gegeben sei. Das abweisende Urteil wurde aber vom Bundesgerichtshof aufgehoben und an das OLG zur erneuten Entscheidung zurück verwiesen. Nun haben die Anleger von ihrem Durchhaltewillen profitiert und weisen den Weg für andere Windparkanleger.

 

Aufgrund der schlechten Rendite anderer Windparkprojekte ist zu vermuten, dass auch dort die Winderträge falsch angegeben wurden. Klageverfahren, bei denen Fehler beim prognostizierten Windertrag bereits analysiert wurden, werden von der Kanzlei GÖDDECKE Rechtsanwälte betreut.

 

Quelle: Oberlandesgericht Celle (OLG Celle), Az. 9 U 29/09 (nicht rechtskräftig)

 

10.01.2012 (Rechtsanwalt Patrick J. Elixmann, LL.M., EMBA)


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Windenergie-Fonds Rakow-Gardelegen GmbH & Co. KG: Wurden Prospektfehler vorsätzlich verschwiegen?



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