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WBG Leipzig-West: Strafprozess gegen Verantwortliche beginnt.

Vor dem Landgericht Leipzig hat der Strafprozess gegen den ehemaligen Hauptaktionär der insolventen Wohnungsbaugenossenschaft (WBG) Jürgen Schlögel und das Vorstandsmitglied Pierre Klusmeyer begonnen. Die Angeklagten sollen Anleger in Höhe von 300 Millionen Euro geprellt haben.

Seit dem 22.05.2007 müssen sich der Hauptaktionär Jürgen Schlögel und das ehemalige Vorstandsmitglied Jürgen Klusmeyer vor dem Landgericht Leipzig wegen schweren Betrugs und Insolvenzverschleppung in Zusammenhang mit der insolventen Wohnungsbaugesellschaft (WBG) Leipzig West verantworten. In dem Prozess geht es zunächst um 5000 Anleger, die die Angeklagten um etwa 27 Millionen Euro geprellt haben sollen. Insgesamt geht die Staatsanwaltschaft aber von 38.000 betrogenen Anleger bei einer Gesamtanlagesumme von 300 Millionen Euro aus.

 

Seit 1999 verkaufte die Wohnungsbaugenossenschaft vor allem an Kleinanleger Anleihen Ihres Unternehmens. Bei vergleichsweise geringen Anlagebeträgen ab 500,00 Euro wurden ansehnliche Renditen von fünf bis sieben Prozent pro Jahr versprochen. Investiert werden sollte das Geld in werthaltige und wenig risikoreiche Immobilien. Tatsächlich soll das Geld zu einem großen Teil in die Taschen des Angeklagten Schlögel geflossen sein. Spekuliert wird insoweit von einem zur Seite geschafften Betrag in Höhe von 100 Millionen Euro, ohne dass die Staatsanwaltschaft bislang klären konnte, wo sich das Geld befindet.

 

Die Wohnungsbaugesellschaft hat nach Aussage der Staatsanwaltschaft jedenfalls nie Gewinne sondern nur Verluste erwirtschaftet. Ein werthaltiger Immobilienbesitz ist bei der Gesellschaft jedenfalls nicht vorhanden. Immobilienwerten von rund 40 Millionen sollen Bankschulden in Höhe von 36 Millionen gegenüber stehen. Das gesamte System soll wie ein sog. Schnellballsystem ausschließlich durch den Zufluss von „frischem Geld“ neuer Anleger funktioniert haben. Nach dem gleiche Prinzip sollen auch die ebenfalls pleite DM-Beteiligungen AG „gewirtschaftet“ haben. Auch bei dieser Gesellschaft bestehen angebliche Verbindungen zum Verantwortlichen Schlögel.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Die Nachrichten sind keine guten Vorboten für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüche. Wie der Insolvenzverwalter bereits klar festgestellt hat, steht die insolvente Gesellschaft als Haftungsgegner wirtschaftlich nicht zur Verfügung. Solange die angeblich zur Seite geschaffenen 100 Millionen Euro des Jürgen Schlögel nicht aufgetrieben werden können, sind Schadensersatzansprüche gegen ihn und den Vorstand aufgrund der riesigen Schadenssummen ebenfalls nicht werthaltig. Es ist daher zu befürchten, dass die Anleger auf ihren Verlusten sitzen bleiben.

 

Quelle: Handelsblatt vom 10.05.2007

22. Mai 2007 (PE)

 

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:: DM Beteiligungen AG insolvent: Müssen Anleger ihre Geldanlage vollständig abschreiben?



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