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Als bundesweit und auch über die Landesgrenzen hinaus tätige Anwaltskanzlei wissen wir, dass der persönliche Kontakt neben dem sachlichen Ausstausch von Informationen wichtig ist.

Wir führen deshalb an verschiedenen Orten Veranstaltungen durch, um über Anlegerrechte bei gescheiterten Kapitalanlagen aufzuklären, über steuerrechtliche Konsequenzen zu sprechen, um konkrete Missstände anzusprechen oder einzelne konkrete "Investitionsroutinen" zu diskutieren.

Wir bitten um Verständnis, wenn wir regelmäßig davon absehen, diese Veranstaltungen im Internet zu veröffentlichen. In manchen Fällen würde es die Vorgehensweise erschweren, wenn eine zu breite Öffentlichkeit, zu der auch Schädiger gehören, hiervon erfahren würden.

Gerne teilen wir Ihnen auf Ihre individuelle Anfrage Näheres mit.


VORTRAGSMATERIALIEN:

>> Vortrag: Bank- und Kapitalmarktrecht aktuell – Beweisfragen, Klagearten und einstweiliger Rechtsschutz im Bank- und Kapitalmarktrecht
Gehalten von RA Göddecke am 20.10.2011 vor Rechtsanwälten und Bankjuristen der Rechtsanwaltskammer Koblenz.

Das Bankrecht als solches ist eine Querschnittsrecht. Es beinhaltet Elemente aus verschiedenen Rechtsgebieten, sei es aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, den speziellen Vorschriften des Wertpapierrechts und auf der Ebene der Verwaltungsbehörden, wie z. B. das Kreditwesengesetz. Im Streitfall zwischen Geldgebern und Kredit- sowie Finanzinstituten spielt darüber hinaus die Beweisbarkeit von Ansprüchen eine Rolle und die Beschaffung von Informationen über die Hintergründe der Bank- und Kreditgeschäfte. Über Prozessstrategien und der Sicherung von Geldansprüchen ging es darüber hinaus in dem Seminar, das Rechtsanwalt Hartmut Göddecke durchgeführt hat. Natürlich kam auch der Blick über die aktuellen Gesetzesentwicklungen zur Sprache.

Das Vortagsskript finden Sie :: hier


>> Vortrag: Verjährung von Bürgschaftsforderungen und Sittenwidrigkeit bei Mithaftübernahmen und Bürgschaften
Gehalten von RA Göddecke am 24.11.2010 vor Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer Koblenz.

Fragen zur Verjährung von Bürgschaftsforderungen gewinnen immer mehr Gewicht, nachdem der Gesetzgeber Fristen verkürzt hat. Dieser Fakt betrifft generell alle Bürgschaftsforderungen. Die Rechtsprechung zu sittenwidrigen Bürgschaften ist etwas zurück gegangen, da 2010 der Bundesgerichtshof klarstellend zur Restschuldbefreiung zu Gunsten der Bürgen Stellung genommen hat.

Die Vortragsmaterialien (PowerPoint / pdf) finden Sie :: hier
Das Vortagsskript finden Sie :: hier


>> Vortrag: Ein Jahr Kick-Back-Rechtsprechung bei Graumarktprodukten
Als Faustformel gilt: Seit 2001 hätten Banken über Provisionen, die an sie anlässlich der Beratung bei Anlageprodukten des grauen Kapitalmarktes gezahlt worden sind, ihre Kunden ordnungsgemäß aufklären müssen. Fast alle Oberlandesgerichte haben im Jahre 2009 den Banken schlechte Noten für diesen Punkt in ihrer Anlageberatung ausgestellt; sie setzen damit die Entscheidung des Bundesgerichts vom 20. Januar 2009 konsequent um. Rechtswalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht erklärte den Mitgliedern des Bundes der Kapitalanleger e. V. bei ihrer Jahrestagung Details und klärte über neue Möglichkeiten auf, Schadensersatz zu erlangen.

Die Vortragsmaterialien (PowerPoint / pdf) finden Sie :: hier
Das Vortagsskript finden Sie :: hier


>> Vortrag: Online Hauptversammlung bei Aktiengesellschaften – Partizipation per Mausklick
Es bedurfte des Drucks aus Brüssel: Die Aktionärsrechterichtlinie mit der Bezeichnung 2007/36/EG zwang den deutschen Gesetzgeber ab 2010 die "bilaterale" Beteiligung des Aktionärs in der Hauptversammlung an seiner Gesellschaft. Einzelheiten dazu berichten die Rechtsanwälte Sebastian Hofauer und Marc Gericke vor Mitgliedern anlässlich der Jahresversammlung des Bundes der Kapitalanleger e. V., Ottweiler am 06. Februar 2010. Trotz verbesserter Mitgestaltungsmöglichkeiten beweisen die Siegburger Juristen, dass noch einiges im Unklaren liegt.

Die Tagungsmaterialien (Powerpoint) finden Sie :: hier
Den Vortragstext finden Sie :: hier


>> Vortrag: "Wie haften Banken bei der Anlageberatung?"
Erweist sich eine Beratung als Flopp, so stellt sich die Frage, ob der Anleger auf dem Schaden sitzen bleibt oder die beratende Bank ersatzpflichtig ist. Zu diesem Themenkomplex hielten Hartmut Göddecke und Ralf Koch am 23. November 2009 vor Steuerberatern im Deutschen Steuerberaterverband e. V. in Siegburg einen Impulsvortrag.

Die Seminarmaterialien (PowerPoint) finden Sie :: hier
Das Vortragsskript finden Sie :: hier

>> Vortrag: "Sittenwidrige Mithaftung / Bürgschaft finanziell überforderter Nahbereichspersonen sowie Verjährungsfragen"
Gehalten von Hartmut Göddecke am 16. September 2009 vor Mitgliedern des Bonner Anwaltvereins.

Neben der immer wieder aktuellen Thematik der Sittenwidrigkeit hat sich die Rechtsprechung in den vergangenen 1 1/2 Jahren zu Verjährungsfragen geäußert und im Ergebnis den Schuldnerschutz verbessert. Höchstrichterlich ist auch die Frage der Anwendung insolvenzrechtlicher Regeln zur Restschuldbefreiung auf mittellose Bürgen entschieden.

Die Seminarmaterialien (Powerpoint) finden Sie :: hier
Den Vortragstext finden Sie :: hier

>> Vortrag: "Sittenwidrige Mithaftung / Bürgschaft finanziell überforderter Nahbereichspersonen"
Gehalten von Hartmut Göddecke am 07. Februar 2008 auf dem Bankrechtlichen Praktikerseminar unter Leitung von Prof. Dr. J. Köndgen, Universität Bonn.

Banken und Sparkassen sichern Kreditrisiken ab, indem sie neben dem Kreditnehmer weitere Personen verpflichten. In der Regel handelt es sich um Mithaftende und Bürgen, denen der Kreditbetrag nicht zufließt und die für die Rückzahlung gerade stehen. Bei solchen Sicherungsgeschäften haben die Kreditinstitute Schranken zu beachten, die Gerichte ihnen gesetzt haben. Der Vortrag erläutert, wo die aktuelle Rechtsprechung die Schuldnerschaft begrenzt und die Grenze zur Sittenwidrigkeit zieht.

Die Seminiarmaterialien (Powerpoint) finden Sie :: hier
Den Vortragstext (Skript) finden Sie :: hier

>> Vortrag: "Strategien für Anleger bei notleidenden Immobilienfonds"
Fondsbeteiligungen erfreuen sich großer Beliebtheit. Immerhin werden nach Erhebungen der Kapitalanlagebranche im Jahre 2005 etwa EURO 25 Mrd. angelegt - größtenteils erfolgreich. Welche Handlungsoptionen aber bestehen für Geldanleger, wenn der erwartete Erfolg ausbleibt? Wie kann das restliche Geld gerettet werden und worauf achten in solchen Fällen das Finanzamt? Diesen und ähnlichen Fragen gingen die Rechtsanwälte Corzelius, Dr. Fritzen und Göddecken in einem Workshop am 18. September 2007 auf den Grund. Die dabei verwendeten Vortragsmaterialien gibt es hier zum Download. Wer sein Wissen dazu noch vertiefen will sei auf das Mandantenmagazin KAPITALRECHTinfo vom September 2007 hingewiesen.

Die Seminiarmaterialien finden Sie :: hier
Das Mandantenmagazin können Sie :: hier beziehen.

>> Vortrag: "Schmiergelder für Vermögensverwalter"
Der am 09. September 2006 vor Mitgliedern des Bundes der Kapitalanleger e. V. von RA Patrick J. Elixmann, LL.M. gehaltene Vortrag befasst sich mit Vergütungsproblemen bei Vermögensverwaltern. Der Vortrag zeigt auf, welche zivil- und strafrechtlichen Haftungsgefahren Vermögensverwaltern durch indirekte Vergütungen drohen und wie Anleger ihre diesbezüglichen Rechte gelten machen können.

>> Vortrag: Scheingewinne und die Steuer
Steuern werden regelmäßig nur sehr ungerne gezahlt. Oft werden Kapitalanlagen gerade deshalb gezeichnet, um die Steuerlast zu drücken. Bitter sieht es dann aus, wenn die Investition floppt und das Finanzamt noch die Hand aufhält. Dieser Vortrag wurde von RA Hartmut Göddecke anläßlich der Jahrestagung des Bundes der Kapitalanleger 2006 gehalten.

Die ausführliche schriftliche Version finden Sie außerdem ::hier.

>> Vortrag: Haftungsfragen beim Ausscheiden des einzigen persönlich haftenden Gesellschafters wegen dessen Insolvenz aus einem geschlossenen Immobilienfonds und möglicher Vorsorgeansatz.
Der am 10. September 2005 vor Mitgliedern des Bundes der Kapitalanleger e. V. von RA Göddecke gehaltene Vortrag befasst sich mit dem Problem der Haftung von Anlegern eines geschlossenen Immobilienfonds in Form der Kommanditgesellschaft ( = KG). Im Regelfall ist eine weiter gehende Haftung des Anlegers (= Kommanditist) abzulehnen, wenn der Komplementär (= Vollhafter) insolvent wird.

>> Vortrag: Anlegerschutz bei steuerorientierten Anlageformen
Dieser Vortrag beleuchtet die Rechtspositionen bei kreditfinanzierten Immobilienanlagen und Immofondsbeteiligungen sowie an Publikumsgesellschaften als atypisch stiller Beteiligter. Er wurde von RA Göddecke vor Anwälten der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen AnwaltVerein gehalten.
(PDF Datei/44 Seiten/288 KB)







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