|
|||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG: Bundesminister a. D. muss geprelltem Anleger Schadensersatz zahlen Das Landgericht (LG) Mosbach hat den ehemaligen Bundesverteidigungsminister Prof. Dr. Rupert Scholz dazu verurteilt, einem MSF-Anleger die gezahlte Einlage zurück zu erstatten. Letztlich wurde dem Kabinettsmitglied a. D. seine Berühmtheit zum Verhängnis. Es ist davon auszugehen, dass Herr Prof. Dr. Scholz Berufung einlegen wird. Der Kreis der Zahlungspflichtigen wurde um die wohl bekannteste Person erweitert. Neben Herrn Walter Rasch, Herrn Matthias Ginsberg und Herrn M. T. ist Herr Prof. Dr. Scholz nunmehr der vierte Verantwortliche, der für seine Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Vertrieb des „Politikerfonds“ haften muss. Dem Bundesminister a. D. wurde vor allem das Werben mit seinem Bekanntheitsgrad, seiner vermeintlichen Seriosität und seiner fachlichen Qualifikation zum Verhängnis. Das LG Mosbach führt hierzu aus:
„Der Beklagte Ziffer 5 [Herr Scholz – Klarstellung des Verfassers] lässt sich zudem in der Produktinformation und den Zeitungsartikeln als Referenz für die Seriosität des Fonds und dessen Anlagekonzept benennen und beteiligte sich durch Interviews aktiv an der Werbung für den Fonds. Inhaltlich stellt er sich dabei selbst aufgrund seiner herausragenden fachlichen und auch politischen Stellung als Garant und Kontrollinstanz für den Deutsche Vermögensfonds I und die Einhaltung des Anlagekonzepts dar. Damit hat der Beklagte Ziffer 5 auch die Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Prospektangaben übernommen.“
Da im Beratungsgespräch die besondere Stellung von Herrn Prof. DR. Scholz erwähnt und herausgestellt wurde, haftet der Ex-Bundesverteidigungsminister mit seinem Privatvermögen.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Das Urteil ist zu begrüßen. Zuerst natürlich vor allem, weil es richtig und gut begründet ist. Das LG Mosbach hat die höchstrichterliche Rechtsprechung angewandt und sich bei der Urteilsfindung nicht von großen Namen schrecken lassen. Des weiteren zeigt das Urteil aber auch, dass sich der „kleine“ Anleger nicht scheuen muss, seine Ansprüche auch gegen Berühmtheiten und „Große Tiere“ durchzusetzen. Die Anleger sind nicht so schutzlos, wie sie vielleicht manchmal glauben. Die KANZLEI GÖDDECKE hilft Ihnen dabei.
Quelle: Landgericht Mosbach (LG Mosbach), Urteil vom 15.08.2007 – 1 O 135/06, nicht rechtskräftig
27. August 2007 (MC)
Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie„hier“
:: MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG: M. T. verurteilt
:: MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG: Futura Finanz muss zahlen
:: MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG: Auch Ginsberg muss zahlen |
|
|||||||||||||||||||||
|
MENÜ
Direkter Zugriff auf wichtige Seiteninhalte: › Home › News › Projekte › Foren › Beratung › Publika › Presse › Medienecho › Service › Magazin › Über uns › Links › Anfahrt › Kontakt › Impressum › Datenschutz-Infos
KRI-SPEZIAL:
I. Einzelne Kapitalanlagen im Fokus: Die KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE in Siegburg bei Bonn/Köln bietet betroffenen Anlegern und Verbrauchern kompetente Beratung und Hilfe, u.a. in folgenden Fällen: Spezialseite zu Film- und Medienfonds filmfonds.rechtinfo.de Spezialseite zu Schiffsfonds schiffsfonds.rechtinfo.de MedPro Group Partnership Corp. & Co. KG medpro.rechtinfo.de Lehman Brothers lehman.rechtinfo.de ACI Alternative Capital Invest aci.rechtinfo.de DFO/DBVI/Privatbank Reithinger: dbvi.rechtinfo.de MWB Vermögensverwaltungs AG mwb.rechtinfo.de Securenta/Göttinger Gruppe securenta.rechtinfo.de Accessio Wertpapierhandelshaus AG accessio.rechtinfo.de Falk-Capital/Falk Gruppe (Falk Fonds) falk.rechtinfo.de Futura Finanz GmbH & Co. KG futura-finanz.rechtinfo.de MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG msf.rechtinfo.de VIP 3 und 4 Medienfonds vip.rechtinfo.de II. Bedeutende Themen- und Rechtsbereiche: Bürgschaften und Mithaftübernahmen als Sicherungsmittel für Kredite Bürgschaften/Mithaftübernahmen Restschuldversicherungen bei Verbraucherdarlehensverträgen Restschuldversicherungen Vermögensverwalter im Feuer der Kritik Vermögensverwalter
Weitere Onlineangebote
der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE und FACHANWÄLTE für Bank- und Kapitalmarktrecht: Das ganze "Gezwitscher" der Kanzlei unter: http://twitter.com/rechtinfo KAPITAL-RECHTINFO.de RSS-Newsfeed rss.rechtinfo.de Online-Rechtsberatung uvm. www.rechtinfo-rat.de Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Erbrecht www.erb-rechtinfo.de Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Thema Widerruf von Krediten, Darlehen und Lebensversicherungen www.widerrufsbelehrungen.de Schnelle anwaltliche Hilfe in Steuerstrafsachen/ bei Steuerhinterziehung von spezialisierten Rechtsanwälten www.steuern-rechtinfo.de Anwaltliche Hilfe in Arbeitsrechtssachen (Abmahnung, Kündigung, Arbeitsvertrag) www.arbeit-rechtinfo.de Mehr Sicherheit im Finanzdschungel www.rechtinfo-check.de Spezialtest für "Immobilien-Geschädigte" www.schrottimmobilie-a.de Kanzleimagazin KAPITALRECHTinfo KAPITALRECHTinfo Im Überblick www.gerecht.de Homepage der Kanzlei Göddecke www.rechtinfo.de |
|||||||||||||||||||||||