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MWB Vermögensverwaltung AG: Schweizer Schutzgemeinschaft lässt geschädigte Anleger der MWB im Stich – Rechtsanwaltskammer ermittelt Geschädigte Anleger wurden im April 2007 von einer „Schweizer Schutzgemeinschaft Deutscher Anleger“ aus Zürich angeboten, Schadensersatzansprüche gegen die MWB durchzusetzen. Die Rechtsanwaltskammer Köln ermittelte wegen Verstossees gegen das Rechtsberatungsgesetz. Nun ist die Schutzgemeinschaft offensichtlich untergetaucht. Geschädigte Anleger sehen sich in der Not, zu handeln, um ihr verlorenes Vermögen wieder zu erlangen. Bei der Auswahl der richtigen Unterstützung unterlaufen den Anlegern aber häufig Fehler. Sie vertrauen falschen Personen.
Aufgrund erfolgreicher Urteile der KANZLEI GÖDDECKE gegen die Schweizer MWB Vermögensverwaltung AG sehen sich viele geschädigte MWB-Anleger gestärkt, gegen die Machenschaften der MWB vorzugehen. Hiervon wollte eine angebliche „Schutzgemeinschaft Deutscher Anleger“ aus Zürich profitieren. Sie schrieb eine Vielzahl von Deutschen Anlegern an und garantierte ihnen eine „effiziente Wahrnehmung der Rechte jedes einzelnen Anlegers“.
Wie viele Deutsche Anleger auf dieses Schreiben reagiert haben ist unbekannt. Es ist jedoch anzunehmen, dass sie einen Beitritt zu dieser Vereinigung bereits kurz darauf bereut haben. Nachdem die Rechtsanwaltskammer Köln wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz ermittelte, tauchte die Firma spurlos unter. Wer hinter dieser Vereinigung steckte konnte die Rechtsanwaltskammer Köln bislang nicht ermitteln.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Als Zeiterscheinung ist inzwischen festzustellen, dass dort, wo geschädigte Anleger anzutreffen sind, schnell Hilfe versprochen wird. Leider jedoch nicht selten von unqualifizierten Personen. Die bei den Anlegern gesetzten Erwartungen werden dann im Regelfall nicht erfüllt. Das Geld schnell und ohne Aufwand wiederzubeschaffen ist ein schöner Wunsch, aber meist nicht realistisch. Letztendlich geht es oft nur um eine weitere Abzocke, wie das Beispiel der Schweizer Schutzgemeinschaft zeigt. Eine unabhängige Beratung erhält der geschädigte Anleger nur beim spezialisierten Anwalt.
Quelle: KANZLEI GÖDDECKE
23. Oktober 2007 (Patrick J. Elixmann)
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