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MWB Vermögensverwaltung AG: Kanzlei Göddecke erstreitet obsiegendes Urteil
Klageerfolg gegen die MWB Vermögensverwaltung aus Zürich. Anleger bekommt sein gesamtes eingezahltes Vermögen zurück. Zusätzlich erhält der Anleger entgangenen Gewinn. Im Sommer 2006 reichte die Kanzlei Göddecke Klagen gegen die Schweizer MWB Vermögensverwaltung für den Mittelstand (MWB) vor deutschen Gerichten ein. Nunmehr ist ein erster Klageerfolg zu verzeichnen. Der Kunde wird so gestellt, als hätte er die ihm missliebige Vermögensverwaltung bei der MWB nie abgeschlossen. Zusätzlich gebührt ihm der entgangene Gewinn für die Vertragszeit.
Unser Mandant hatte einen Anlageauftrag und ein sog. Schweizer Sicherheitspaket bei der MWB abgeschlossen. Gewinne hat unserer Mandant nie gesehen. Neben nicht gewollter Versicherungen konnte unser Mandant nur eine extrem hohe Kostenbelastung feststellen.
Das Gericht erster Instanz hat klar erkannt, dass sich das Geschäftsfeld der MWB offensichtlich ausschließlich auf Deutschland erstreckte. Die MWB glaubte mit ihrem Sitz in der Schweiz deutsches (Anlegerschutz-)Recht umgehen zu können. Das Gericht hat sich dem jedoch zutreffend in den Weg gestellt. Deutsche können sich vor deutschen Gerichten auf ihre Rechte berufen. Erlittene Vermögensschäden bei der MWB sind nicht endgültig.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Ein Sitz im Ausland schützt nicht davor, vor deutschen Gerichten zur Rechenschaft gezogen zu werden. Geschädigte MWB-Anleger fühlen sich durch dieses Urteil ermutigt, die MWB für den entstandenen Schaden haftbar zu machen.
13.02.07 (PE)
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