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MWB Vermögensverwaltung für den Mittelstand: Schweizer Sonntagszeitung über Klageerfolg und das Geschäftsmodell der MWB

Die Schweizer Sonntagszeitung berichtet in ihrer Ausgabe vom 25.02.07 über die Verurteilung der Schweizer MWB Vermögensverwaltung zu Schadensersatz an deutsche Anleger. Das sehr umstrittene Geschäftsmodell der MWB läuft unter dessen weiter.

Die Sonntagszeitung berichtet über das gegen die Schweizer MWB erfolgreich erstrittene Schadensersatzurteil vor deutschen Gerichten. 30.000 Kunden hat die MWB Vermögensverwaltung, so der Rechtsanwalt der MWB. Die Schweizer Sonntagszeitung konnte ehemalige MWB-Mitarbeiter ermitteln. Diese berichten sehr kritisch über die interne Geschäftspraxis der MWB.

 

Die MWB habe bei den Anlagegesprächen bewusst mit dem guten Ruf der Schweiz gespielt, so ein ehemaliger Mitarbeiter zur Sonntagszeitung. Nach der Zahlungen sog. Auslandsgebühren wurden üblicherweise Ansparpläne abgeschlossenen. Diese waren aber nur eine „Durchlaufmasche“, um weitere Gebühren zu kassieren. Das Vermögen mancher Anleger wurde durch die außerordentlich hohen Gebühren regelrecht dezimiert, so der Mitarbeiter.

 

Das Urteil gibt den Anleger die erkennbare Chance, vor deutschen Gerichten ihre Anlagebeträge zurück zu erhalten. Während die einen schon klagen, werden andere gerade Neukunden oder vollziehen den Wechsel zur AMAS-Bank. Eine Reihe namenhafter Schweizer Banken haben ihre Zusammenarbeit mit der MWB längst eingestellt. Nicht so die AMAS-Bank. Hierzu äußern wollte sich die Bank nicht. Möglicherweise ist ihr schon nach kurzer Zusammenarbeit die Kooperation unangenehm.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

MWB-Anlegern steht der Weg offen, in Deutschland Schadensersatz zu fordern. Erstritten hat das obsiegende Urteil die Kanzlei Göddecke (näheres hier). Die Kosten des Rechtsstreits übernimmt in der Regel eine Rechtschutzversicherung oder unter einer Gewinnbeteiligung auch ein Prozessfinanzierer. Die Kontaktaufnahme zu Prozessfinanzierern erfolgt über den vom Anleger gewählten Rechtsanwalt, der das Verfahren dann auch durchführt. Letztendlich zahlt die MWB die Kosten des verlorenen Rechtsstreits.

 

Quelle: Sonntagszeitung vom 25.02.07

 

Zum vollständigen Artikel in der Sonntagszeitung: „Züricher Finanzfirma verurteilt: Die MWB Vermögensverwaltung muss Gelder an deutsche Anleger zurückzahlen“

 

05.03.07 (PE)

 

Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden sie „hier“

 

:: MWB Vermögensverwaltung AG für den Mittelstand, Zürich / Appenzell:

Vermögensverwaltung mit Geld-weg-Garantie?

 



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