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MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG: Ex-Senator Rasch knickt ein

Wie bereits an anderer Stelle berichtet, hatte das Landgericht Potsdam den Schulsenator a. D. Walter Rasch zu Schadensersatz verurteilt, weil der MSF-Prospekt erhebliche Fehler aufwies. Rasch legte Berufung ein und bekam vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) nun die Quittung: Das Gericht riet ihm, die Berufung besser zurückzunehmen, was er dann auch tat. Damit ist das Urteil des Landgerichts Potsdam rechtskräftig. 

Die Schlinge um seinen Hals dürfte dem Ex-Schulsenator Rasch mittlerweile das Atmen schwer machen. Denn nunmehr ist erstmalig rechtskräftig festgestellt, dass Rasch für Prospektfehler finanziell büßen muss.

 

Der zuständige Senat des OLG sah für die von Rasch eingelegte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam keine Chance. Er riet ihm daher, diese besser zurückzunehmen. Die OLG-Richter sahen eine Anlegertäuschung vor allem darin, dass Rasch nicht auf die schon aus anderen Fällen bekannte Verwaltungspraxis der BaFin hingewiesen hat, wonach die oberste Aufsichtsbehörde dem MSF ähnliche Anlagemodelle für erlaubnispflichtig angesehen hat. Darüber hinaus stellte das OLG auch heraus, dass im Prospekt von einem Exklusiv-Vertrieb der INVICTUM die Rede ist, obwohl ein solcher in Wahrheit gar nicht vorlag. Auch diese Abweichung stufte das OLG als erheblichen Fehler ein.

 

Nachdem Rasch klar geworden war, dass er mit seinen Argumenten keine Chance haben wird, hat er die Berufung zurück genommen, so dass das Urteil des Landgerichts Potsdam jetzt rechtskräftig ist. Der Anleger bekam Recht und seinen Anspruch auf Schadensersatz bestätigt.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Die Prozesschancen der Anleger steigen. Das OLG hat unmissverständlich klar gemacht, dass der Prospekt fehlerhaft ist und Rasch hierfür einzustehen hat. Die Berufungsrücknahme war in seiner Position letztlich das Beste, was er machen konnte. Denn so verhinderte er ein weiteres, die Rechtsauffassung der Anleger bestätigendes Urteil. Jeder Anleger, der bislang noch an seinen Prozesschancen gezweifelt hatte, sollte sich spätestens jetzt anwaltlich beraten lassen. Die KANZLEI GÖDDECKE steht mit Rat und Tat zur Seite.

 

 

Quelle: Urteil des Landgerichts Potsdam vom 16.06.2006 (10 O 594/05), rechtskräftig

 

23. Februar 2007 (MC)

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